Katzenkastrations-Aktion vom 04.11.2019 – 20.12.2019
Initiiert durch die Landesbeauftragte für Tierschutz in Niedersachsen und unterstützt durch weitere Projektpartner (bpt – Landesverband Niedersachsen e.V., Deutscher Tierschutzbund – Landesverband Niedersachsen e.V., Deutscher Tierschutzbunde e.V. – Bundesgeschäftsstelle, TASSO-Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland e.V., Verband der niedersächsischen Tierschutzvereine – VNT e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere – BMT e.V.) koordiniert die Tierärztekammer Niedersachsen im Zeitraum vom 04. November bis 20. Dezember 2019 wiederholt eine Aktion zur Unterstützung der Kastration freilebender, herrenloser Katzen und Kater durch.
Tiere, die diese Voraussetzungen erfüllen, sollen für die beteiligten Überbringer (in der Regel gemeinnützige Vereine, Tierheime und ehrenamtlich für diese Tätige) möglichst kostenneutral kastriert, gekennzeichnet und registriert werden. Damit wird weiterhin das Ziel verfolgt, durch die Kastration von einer signifikanten Anzahl wiederum die Zahl der Streunerkatzen in Niedersachsen zu verringern und insbesondere die Nachhaltigkeit der vorangegangenen Aktionen zu sichern sowie wirksam die Bestände zu regulieren.
Das gemeinsame Projekt verfolgt zum anderen das Ziel, Tierheime und Tierschutzvereine in ihrer Arbeit bei der Betreuung von freilebenden, herrenlosen Katzenpopulationen finanziell zu entlasten. Aktuell werden die entsprechenden Kosten für herrenlose Tiere nur von einem Teil der niedersächsischen Kommunen übernommen. Daher wird mit einer Zuschussförderung seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie Geldspenden der benannten Akteure ein Fond geschaffen, aus dem die GOT-konforme Vergütung entsprechender Behandlungen durch beteiligte Tierärztinnen/Tierärzte erfolgen wird.
Der Tierärztekammer kommt hierbei die Koordination, Verwaltung und Abwicklung der Aktion zu. Wir danken schon jetzt allen Kolleginnen und Kollegen, welche sich tatkräftig im Rahmen der Aktion einbringen. Wie schon anlässlich der letzten Kastrationsaktion im Herbst 2018 erfolgt der Zugang zur Teilnahme mit allen weiteren Informationen und Voraussetzungen über das Mitgliederlogin auf der Homepage der Tierärztekammer (ab spätestens 4. November 2019 verfügbar. Ggf. Neuregistrierung notwendig).
Bitte beachten Sie:
Abrechnungen für ausschließlich während des Aktionszeitraumes nachgewiesene Behandlungen können nur berücksichtigt werden, wenn deren Belege vollständig und entsprechend den Förderbedingungen bis spätestens Mitte Januar 2020 bei der Tierärztekammer eingegangen sind!
Die finanziellen Mittel für die Aktion werden durch folgende Projektpartner zur Verfügung gestellt:
Bitte
beachten Sie:
Zuwendungen aus dem dafür
eingerichteten Fond können ausschließlich für während des
Aktionszeitraumes nachgewiesene Behandlungen gewährt werden!
Für
den genauen Ablauf sowie die zwingend einzuhaltenden Bedingungen
lesen Sie bitte weiter oder besuchen ab 04.11.2019 die Homepage der
Tierärztekammer unter www.tknds.de und rufen den
entsprechenden Menüpunkt „Katzenkastration 2019“
auf.
Generelle
Hinweise/Bedingungen:
a) Als behandelnde
Tierärztinnen/Tierärzte sind ausschließlich diejenigen mit
Praxissitz im Bundesland Niedersachsen teilnahmeberechtigt.
b)
Tiere zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung bei den
beteiligten Tierärztinnen / Tierärzten vorstellen können
gemeinnützige Tierschutzvereine und Tierheime. Der Nachweis der
Gemeinnützigkeit bei Vereinen ist durch eine entsprechende
behördliche Bestätigung spätestens zum Zeitpunkt der Behandlung
vorzulegen. Tierheime legen eine amtliche Betriebserlaubnis bzw.
einen äquivalenten Nachweis, aus welchem sich die entsprechende
Zulassung/Anerkennung ergibt, vor.
c) In Ausnahmefällen
können auch Privatpersonen herrenlose, freilebende Katzen behandeln
lassen, wenn eine Legitimation durch einen gültigen Personalausweis
erfolgt. Die darin enthaltenden Daten sind von der/dem
teilnahmeberechtigten Tierärztin/Tierarzt aufzunehmen.
d) Auf dem
von der Homepage der Tierärztekammer Niedersachsen auszudruckenden
Formular, welches zwingend zu benutzen ist, bestätigen der/die
Überbringer(in) mit eigenhändiger Unterschrift, dass die
vorgestellten Tiere tatsächlich herrenlos sowie freilebend sind und
nur zum Zweck der Kastration eingefangen wurden und anschließend
wieder in die Freiheit entlassen werden.
Eine Abrechnung/Erstattung aus dem Fond
erfolgt ausschließlich und
verbindlich auf Basis
folgender (gerundeter) Kostensätze:
-
Kastration Katze weiblich (nach GOT
incl. Transponder, Meldung, MwSt.) = 140,00 €
-
Kastration Katze männlich (nach GOT
incl. Transponder, Meldung, MwSt.) = 85,00 €
Jeder Tierarzt spendet 25,-€ pro im Formular erfassten Tier an den
Fond.
Ohne das Vorliegen dieser oben benannten Bedingungen erfolgt
keine Vergütung der Leistungen, weder aus dem Fond noch von der
Tierärztekammer Niedersachsen!
Für die Einhaltung der
Bedingungen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
Ablauf
1.
Berechtigte Überbringer erscheinen mit den Tieren in der Praxis.
2.
Vor der
Behandlung
tragen Sie alle notwendigen Daten in die unter www.tknds.de ->
"Katzenkastration 2019“ zur Verfügung gestellte Formularmaske
der Tierärztekammer Niedersachsen ein.
3. Aus dieser wird
nach vollständigem Eintrag ein pdf-Dokument (Auftragsbeleg)
generiert, welcher auszudrucken und an der entsprechenden Stelle von
der/m Tierüberbringer/in zu unterzeichnen ist.
4. Auf Basis
der Daten aus dem ausgedruckten Formular erstellt die/der behandelnde
Tierärztin/Tierarzt eine Rechnung. Diese ist an die
Tierärztekammer
Niedersachen
„Katzenkastration 2019“
Fichtestraße 13
30625
Hannover
zu adressieren und hat dem auf der Homepage ebenfalls, zu
Demonstrationszwecken, abgebildeten Muster inhaltlich
zu entsprechen. Abrechnungsmodalitäten siehe Kasten oben. Die
ausgedruckten Dokumente und die Rechnung sind zusammen im Original
einzusenden.
5. Diese werden in der Kammer mit den Angaben in
der Datenbank abgeglichen.
6. Bei festgestellter Einhaltung
der Bedingungen wird von der Kammer entsprechend der Anzahl der
nachgewiesenen Behandlungen die Vergütung (abzüglich der Spende)
zur Auszahlung auf das vom Rechnungseinreicher benannte Konto
gebracht. Über den Betrag der Spende wird eine Spendenbescheinigung
ausgestellt und zugesandt.
Hinweis: