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Dienstag, 12. Mai 2026

Spannende und interessante Fälle in dieser Woche



Spannende und interessante Fälle in dieser Woche

  

1. Fundhund in Quickborn


Plötzlich lief der Finderin in Quickborn ein nasser, freundlicher aber erschöpfter Hund in die Arme.

Sie hat ihn gleich mit einer eigenen Leine am hundeeigenen Geschirr fest gemacht und zu uns gebracht. Außer einer kleinen Schürfwunde am Bein war das Tier gesund, auch gechippt, aber NICHT bei Tasso gemeldet.

Etwas was uns Tierärzte immer sehr ärgert, wenn schon ein Chip da ist, dass der nicht gemeldet wird

Durch Zufall war auch gerade "Suse" von den Tierfreunden Wendland e.V. da und hat sofort ein Foto gemacht und dieses gepostet. Meistens melden sich die Besitzer immer sehr schnell, denn die Reichweite der Tierfreunde durch die vielen Unterstützer hier im Landkreis ist sehr hoch.

Zeitgleich habe ich versucht eine Kurzzeitunterbringung in Quickborn zu organisieren, da der Bauhof der Samtgemeinde zwar im Notfall eine Möglichkeit zur Unterbringung ist, jedoch keine sehr schöne.

Nach einigem Hin und her und der tatkräftigen Unterstützung von Sonja Bluhm von der Samtgemeinde Elbtalaue in Dannenberg, die auch nach Feierabend ihre Kontakte aktiviert hat, konnte der Hund in Quickborn auf dem Hof "Meyer" untergebracht werden.

Kurze Zeit später bekamen die Tierfreunde auch schon einen hilfesuchenden Anruf von Urlaubern aus Langendorf, denen ein Hund im Wald weggelaufen war. 
Eigentlich wollten Sie das nur melden, erhielten aber zu ihrer Überraschung gleich die Nachricht, dass er schon aufgegriffen wurde und in Quickborn auf sie warten würde.

Nach nur wenigen Stunden waren Besitzer und Hund also wieder vereinigt.

Was ist also schief gelaufen?

Der Hund war weggelaufen, weil nur mal eben kurz die Leine abgemacht worden war, da sie verheddert war. Genau in dem Moment hat sich ein Reh entschieden dem Hund vor die Nase zu laufen und es gab kein Halten mehr...
Zudem sollte jedes Tier, das gechippt ist, auch bei Tasso gemeldet werden, damit beim Fund auch sofort der Besitzer benachrichtigt werden kann.

Was war gut?

Die Erstfinderin hat das Tier sofort gesichert und zum Tierarzt gebracht. 
Die Tierfreunde Wendland haben sofort reagiert und über die sozialen Medien eine Meldung gemacht und die Samtgemeinde Elbtalaue hat bei der Unterbringung unbürokratisch und schnell mitgeholfen.

2. Angefahrenes Eichhörnchen


Eine Frau aus Mallis hat gesehen, wie der vor ihr fahrende Wagen ein kleines Eichhörnchen angefahren hat. Diesem Fahrer war das wohl egal, denn er ist einfach weitergefahren.
Doch die Überbringerin hat angehalten und uns das niedliche kleine Tier gebracht.

Die Erstuntersuchung ergab einen Oberkieferbruch, denn die oberen Schneidezähne waren locker.
Da zu erst niemand bereit war bzw. sich in der Lage sah, dieses scheue kleine Tier zu versorgen, blieb es erst einmal bei uns und wurde von uns mit Wallnussbrei und Wasser sowie Schmerzmittel und Antibiotika versorgt.

Am nächsten Tag kam es dann, auch wieder durch die Hilfe und Vermittlung der Tierfreunde Wendland, zu einer "Eichhörnchen-Päpplerin", die sich sonst nur um ganz junge Tiere kümmert.

Auch diese fühlte sich nicht in der Lage das zwar noch lebende, aber doch schwer verletzte Tier adäquat zu versorgen.
So hat sich also Suse von den Tierfreunden am nächsten Tag aufgemacht und das verletzte Tier nach Soltau (https://www.wildtier-hilfe.de/) gebracht, wo sich jetzt fachmännisch darum gekümmert wird.

3. Kleines Kätzchen auf dem Parkplatz in Dömitz


Dann gab es da noch dieses wenige Tage alte und verletzte Kätzchen, dass uns aus Dömitz gebracht wurde. 

Wenigstens wurde es dort mitgenommen und zu uns gebracht, auch wenn die Übergabe eher unpersönlich, empathielos und praktisch wortlos erfolgte.

Auch hier haben wir sofort die Tierfreunde Wendland informiert, die das kleine Ding sofort abgeholt haben und zu einer bestens ausgestatteten Pflegestelle gebracht haben.


Bei solchen jungen Kätzchen ist die Überlebenschance nie 100% und wir hoffen, dass die schweren ersten Lebenstage nicht so schlimm und schädigend waren, dass es überleben wird.
Zumindest ist die Kleine jetzt in besten Händen...

Fazit


Neben unserer "normalen" tierärztlichen Arbeit fällt auch immer noch wieder so etwas an, was unerwartet ist, wo Hilfsorganisationen oder die Gemeinden / Samtgemeinden mit einbezogen werden.
Diese Form der "pro bono" Arbeit übernehmen wir gerne, solange es sich im Rahmen hält. Denn diese Fälle sind meistens was besonderes aber vor allem auch zeitaufwändig...

Was uns in den letzten Jahren jedoch vermehrt auffällt ist, dass viele Menschen zwar meinen tierlieb zu sein und helfen zu wollen, was sich aber immer öfter nur auf das "Bringen" der Tiere beschränkt.
Nach dem Motte: "So, da habt ihr den Storch, den Marder, das Kätzchen etc. macht was damit, wir haben unsere Arbeit mit dem Transport erledigt und übernehmen aber jetzt keine weitere Verantwortung oder wollen auch sonst keinen weiteren Beitrag dazu leisten."
  • Wir als Tierärzte sind keine Aufnahmestelle für jedes verletzte Tier / Wildtier / Fundtier.
  • Wir als Tierärzte können nicht in jedem Fall für die fehlenden Mittel im Haushalt für ein "richtiges Tierheim" oder eine "Wildtierauffangstation" gerade stehen.

Auch die ehrenamtlichen Helfer, allen voran die Tierfreunde Wendland e.V. stoßen langsam an ihre Belastungsgrenzen und das nicht nur finanziell, sondern vor allem auch personell und zeitlich.

Eine Lösung kann ich zwar auch nicht bieten, jedoch den Aufruf machen - gerade weil jetzt bald wieder die KLP ist - dass nicht jedes Tier, das irgendwo gesehen wird, gleich mitgenommen werden muss.
  • Viele Katzen und auch Hunde sind hier auf den Dörfern Freigänger und haben ein zu Hause.
  • Viele Wildtiere verstecken sich nur und flüchten nicht und sind trotzdem gesund.
  • Viele Tiere, besonders die, die dem Jagdrecht unterliegen, dürfen gar nicht mitgenommen werden.
  • Nicht jedes Wildtier muss auch wirklich gerettet werden, denn die Natur hat seine eigenen Regulationsmechanismen und Frau Fuchs oder Herr Eule brauchen auch Nahrung für ihre Nachkommen...


Wichtige Artikel zum Thema "Notfall" und "Wildtiere":

Donnerstag, 19. März 2026

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Die Brut- und Setzzeit 🐣 ist eine spannende und wichtige Phase im Jahr, in der viele Tierarten ihre Jungen großziehen.
In dieser Zeit legen beispielsweise zahlreiche Vogelarten ihre Eier 🪺 und betreiben Brutpflege. 
Besonders Bodenbrüter, also Arten, die ihre Nester direkt am Boden anlegen, sind in dieser Phase sehr verletzlich.

In dieser Zeit ist es wichtig und teilweise gesetzlich vorgeschrieben (!), die Hunde stets an der Leine zuführen, auch wenn Hunde meist nicht gezielt jagen. 
Ihre bloße Anwesenheit kann bei den Wildtieren zu erheblichem Stress führen. 
Bleiben Sie daher am besten auf befestigten Wegen und unterbinden Sie das Durchstöbern des Unterholzes. 
Der genaue Zeitraum und die entsprechende Regelung für die Leinenpflicht variieren je nach Bundesland. 
Grob kann man sich den Zeitraum von Mitte März bis Mitte Juli einprägen.

🌿🐗🦌 Es ist wichtig die Leinenpflicht zu respektieren, 

um die Natur und Artenvielfalt der Wildtiere zu schützen. Um Ihrem Hund auch in dieser Zeit die nötige Bewegungsfreiheit zu gewähren, empfehlen wir Ihnen die Verwendung einer Schleppleine 🐕‍🦺.

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Samstag, 6. Dezember 2025

Aujeszkysche Krankheit - auch für Hunde gefährlich!


Aujeszkysche Krankheit - auch für Hunde gefährlich!


Die AK (Aujeszkysche Krankheit) ist eine Viruserkrankung der Schweine, welche aber auch für Hunde und Katzen lebensgefährlich werden kann.

In den Wildschweinbeständen ist der Virus permanent vorhanden und kann vor allem durch Jagdabfälle und direkten Kontakt übertragen werden.
In Landkreis Harburg ist gerade wieder AK (auch "Pseudowut der Hunde") nachgewiesen worden.
    --> https://www.landkreis-harburg...wildschweine
Im Landkreis Ludwigslust mussten 2 Jagdhunde deswegen eingeschläfert werden
    --> https://www.ndr.de/...-jagdhunde-eingeschlaefert

Im Gegensatz zur ASP (Afrikanische Schweinepest), die "nur" für Schweine hochansteckend und gefährlich ist, aber nicht für andere Tiere, ist der AK-Virus auch auf Hunde und Katzen übertragbar.

Achten Sie bitte unbedingt beim Waldspaziergang darauf, dass Ihre Hunde keine toten Tiere oder Teile davon fressen bzw. daran schnuppern.
Zudem haben wir immer noch die "Geflügelpest" mit toten und kranken Kranichen bei uns im Landkreis. Auch hier sollte sicherheitshalber ein direkter Kontakt unterbleiben.
Ein Grund mehr, die Hunde immer an der Leine zu führen.

Informieren Sie den Jagdpächter, wenn Sie tote Tiere im Wald entdecken.
Nach einer Treibjagd sollten "eigentlich" die Reste der Schlachtung der Wildtiere von den Jägern mitgenommen und entsorgt werden.
Wir sind von einigen Kunden darauf hingewiesen worden, dass das leider nicht immer passiert!

Weitere wichtige Artikel:

Samstag, 28. Juni 2025

Notfall? Verletze Tiere / Fundtiere / Wildtiere: Was? - Wer? - Wohin?


Notfall? Verletze Tiere / Fundtiere / Wildtiere: Was? - Wer? - Wohin?


Grundgedanken (besonders während der KLP)

Erst einmal einige allgemeine Gedanken aus meiner langjährigen Erfahrung als Tierarzt in einem ländlichen Landkreis:
  1. Nicht jeder Hund, der hier "frei" herumläuft ist ein Streuner und muss eingefangen werden. Für Hunde besteht grundsätzlich eine Kennzeichnungspflicht.
  1. Selbiges gilt oft auch für Katzen. Hier auf dem Land haben die Tiere eben "Freigang" und sind bei den "Alteingesessenen" durchaus bekannt. Trotzdem gilt ganz besonders für diese Tiere die Chip-, und Kastrationspflicht.
  1. Nicht jedes (Wild-)Tier, das gesehen wird und sich nicht bewegt, muss gerettet werden. Manchmal ist das ein ganz natürliches Verhalten.

Wer ist für verletzte Tiere / Wildtiere verantwortlich?

Immer wieder werde ich als Tierarzt angerufen, weil irgendjemand irgendwo ein (vermeintlich) verletztes Tier gefunden hat.

Grundsätzlich ist es da natürlich nicht falsch, einen Tierarzt zu fragen, wenn ein Tier verletzt ist, doch oft ist es eben nicht nur eine Frage danach, was gemacht werden soll, sondern der Versuch, die Verantwortung abzugeben.

Wer ein Tier - aus welchem Grund auch immer - mitnimmt, ist erst einmal für dieses Tier verantwortlich - moralisch - pflegerisch - finanziell.

Sei es nun ein Spatz, der gegen die Fensterscheibe geflogen ist, die Taube, die im Garten sitzt, die Katze am Straßenrand, das Kaninchen im Graben oder der Waschbär auf dem Boden.

Manche Tiere, die uns gebracht werden brauche wirklich Hilfe, einige jedoch nicht.
Viel wird durch Unwissenheit und falsch verstandener Tierliebe auch verschlimmert.
 
Die Nesthocker, die sich nicht bewegen und sich versuchen zu verstecken und nicht flüchten brauchen nicht immer Hilfe, sondern warten auf die Eltern. Solange nicht unmittelbare Gefahr wie z.B. durch einen Mähdrescher droht, sollten diese Tiere dort belassen werden, wo sie sind. 
Das gilt u.a. auch für Rehkitze und eine ganze Reihe von Vögeln, die schon aus dem Nest sind, aber auf der Erde weiterhin von ihren Eltern gefüttert werden und noch nicht wegfliegen können. Solange keine Katze in der Nähe ist, droht keine Gefahr und das ist ein normales und natürliches Verhalten.

Jagdbare Tiere / Fundtiere / Wildtiere

Grundsätzlich ist zwischen diesen 3 "Tierarten" zu unterschieden.

1. Jagdbares Wild (z.B. Wildschweine, Rehe etc.), die am Straßenrand tot oder verletzt gefunden werden, darf nicht einfach mitgenommen werden, da sie dem jeweiligen Jagdpächter gehören, der die Verantwortung trägt und die Entscheidungen trifft. (mehr dazu s.u.)

2. Fundtiere, also Haustiere (besonders Katzen & Hunde), die einen Besitzer habe, der zur Zeit jedoch nicht ermittelt werden kann, müssen in Niedersachen z.B. der Gemeinde / Samtgemeinde gemeldet werden. Diese beauftragt dann ggf. den Tierarzt, dem Tier als Notfallbehandlung zu helfen.

3. Für Wildtiere gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Dafür gibt es viele Vereine und Auffangstationen. Hierzu zählen eben auch Katzen, die "ver"-wildert sind, keine Chip haben und somit keinem Besitzer zugeordnet werden können.

Für bestimmte Wildtiere, die unter Naturschutz stehen (wie z.B. Fledermäuse - s.u.), ist bei uns z.B. die "untere Naturschutzbehörde" zuständig.

Wie Sie sehen, ist das gar nicht immer so einfach, den richtigen Ansprechpartner bzw. den zuständigen Verantwortlichen zu finden.
Grundsätzlich bleibt es also dabei, dass erst einmal der Finder die Verantwortung übernimmt, sobald er/sie sich einmischt.

Zum Tierarzt bringen


Aus Tierschutzgründen ist der Tierarzt in den meisten Fällen zwar dazu verpflichtet eine Notbehandlung ggf. aber auch eine Erlösung des Tieres durchzuführen, jedoch nicht kostenlos. 

Die Verantwortung und die Kosten können also nicht so einfach auf ihn abgewälzt werden.

Wir freuen uns über jeden Menschen, der aktiv dazu beiträgt, dass hilfsbedürftige Tiere gerettet werden und irgendeine Lösung wurde bisher immer gefunden, doch raten wir auch dringend dazu vor einem Rettungsversuch darüber nach zu denken, ob es
1. wirklich ein Notfall ist und
2. Sie die finanzielle und organisatorische Verantwortung für das gerettet Tier zumindest zeitweilig übernehmen wollen und können.

Alle Tierärzte helfen natürlich gerne, wenn verletzte Wildtiere/Fundtiere zu ihnen gebracht werden. Doch verpflichtet sind sie dazu grundsätzlich nicht und schon gar nicht auf eigene Kosten.

Es gilt auch hier immer der Grundsatz: "Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch!"
Hier ist die offizielle Stellungnahme der Tierärztekammer zu dem Thema als PDF:
--> Download

Auszug aus Stellungnahmen der Berufsvertretungen der Tierärzte:

"Grundsätzlich ist diese Tierschutzproblematik, genau wie die der verwilderten Katzen, ein gesamtgesellschaftliches Problem und muss als solches auch von der Gesellschaft gelöst werden. Dazu bedarf es klarer politischer Entscheidungen hinsichtlich Verantwortung für Wildtiere und der sich daraus ergebenden Kostenträgerschaft."

"Die Tierärzte-Verbände wehren sich unmissverständlich dagegen, Tierschutzprobleme auf Kosten der Tierärzte lösen zu wollen. Es ist nicht akzeptabel, dass z.B. für die Kastration von eingefangenen freilebenden Katzen und damit zusammenhängende Leistungen, oder für die Behandlung von Wildtieren allein die Tierärzteschaft durch Verzicht auf eine angemessene Vergütung aufkommen soll."

Weitere Information, Adressen und Links finden Sie auf https://docgoy.de und auf http://tierarzt-lüchow-dannenberg.de

Grundsätzliche Voraussetzungen zur Kostenübernahme von der Samtgemeinde:

1. Der Fund des Tieres muss sofort der zuständigen Verwaltung gemeldet werden.
Außerhalb der Öffnungszeiten, oder wenn sich niemand meldet, muss die örtlichen Polizei informiert werden.

2. Die Polizei setzt sich dann mit der örtlichen Verwaltung / dem Bauhof / der Zuständigem der Samtgemeinde / der Notrufnummer der Verwaltung oder dem Jagdpächter in Verbindung

3. Dort wird entschieden, wie weiter verfahren wird:
  • ob es sich um ein Fundtier, Wildtier oder jagdliches Wild handelt
  • ob ein Mitarbeiter der Samtgemeinde zum Fundort kommt
  • ob der Jagdpächter kommt, oder
  • ob das Tier vom Finder zum Tierarzt gebracht werden darf.

4. Die Polizei setzt sich dann mit dem Finder in Verbindung und teilt das weitere Vorgehen mit.

Nur, wenn diese Reihenfolge eingehalten wird, und es sich auch wirklich um ein Fundtier handelt, kann ggf. eine Kostenübernahme der Samtgemeinde erfolgen. 
Andernfalls kann es sogar rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn ein Tier einfach "mitgenommen wird" oder zumindest ist der Finder für die finanziellen Folgen selbst verantwortlich (s.o.).

1. Hunde & Katzen:

Samtgemeinde melden, dort beraten lassen, zum Tierarzt bringen, Chip auslesen lassen, lebensrettende Behandlungen durchführen lassen, Besitzer ausfindig machen, bei Facebook etc. mit Bild und Fundort reinsetzen, selbst behalten, bis sich der Besitzer meldet, oder an ein Tierheim abgeben.

2. Igel etc.

Igel selbst aufpäppeln, oder eine private Aufnahmestelle mit Erfahrung suchen. Keine offiziellen staatlichen Hilfen.

3. Nagetiere:

4. Nutztiere (Kühe, Schweine, Pferde, Nutzgeflügel etc.)

Den nächstgelegenen Landwirt fragen.
Den nächsten Tierarzt für Nutztiere fragen: http://tierarzt-lüchow-dannenberg.de

5. Vögel

6. Wildtiere - Naturschutz - gefährdete Arten

  • Liste der Wildtier- und Wildvogel-Auffangstationen: Link NABU
  • Fledermausbetreuer für den Landkreis Lüchow-Dannenberg: Frank Manthey, Tel. 04101/779867 oder 0178/2363345 (Artenschutzbeauftragter)
  • Storch - Weißstorchbeauftragte für den Landkreis Lüchow-Dannenberg: Antje Fäseke, Tel-Nr.: 05848/836 (Artenschutzbeauftragte)
  • Hornissenbeauftragter für den Landkreis Lüchow-Dannenberg: Marco Otte, 0171/ 21 54 061 (Artenschutzbeauftragter)

7. Jagdliche Tiere

Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen stehen in der Verantwortung und unter dem Schutz des jeweiligen Jagdpächters. Er/Sie ist für diese Tiere verantwortlich, der Ansprechpartner und Nutzungsberechtigte.

Bei Unfällen oder beim Auffinden von Tieren, die unter das Jagdrecht fallen ist der Jagdpächter zu informieren.
  • Die Polizei (in Lüchow-Dannenberg: Lüchow: 05841-1220 | Dannenberg: 05861-800790
  • Polizei bzw. Rettungs-Leitstelle 112 oder 05841/971540) hat eine aktuelle Liste der Jagdpächter in den verschiedenen Jagdbezirken.

Bundesjagdgesetz: §2 (1) Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, sind:

    1. Haarwild:

  • Wisent (Bison bonasus L.)
  • Elchwild (Alces alces L.)
  • Rotwild (Cervus elaphus L.)
  • Damwild (Dama dama L.)
  • Sikawild (Cervus nippon TEMMINCK)
  • Rehwild (Capreolus capreolus L.)
  • Gamswild (Rupicapra rupicapra L.)
  • Steinwild (Capra ibex L.)
  • Muffelwild (Ovis ammon musimon PALLAS)
  • Schwarzwild (Sus scrofa L.)
  • Feldhase (Lepus europaeus PALLAS)
  • Schneehase (Lepus timidus L.)
  • Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus L.)
  • Murmeltier (Marmota marmota L.)
  • Wildkatze (Felis silvestris SCHREBER)
  • Luchs (Lynx lynx L.)
  • Fuchs (Vulpes vulpes L.)
  • Steinmarder (Martes foina ERXLEBEN)
  • Baummarder (Martes martes L.)
  • Iltis (Mustela putorius L.)
  • Hermelin (Mustela erminea L.)
  • Mauswiesel (Mustela nivalis L.)
  • Dachs (Meles meles L.)
  • Fischotter (Lutra lutra L.)
  • Seehund (Phoca vitulina L.)

    2. Federwild:

  • Rebhuhn (Perdix perdix L.)
  • Fasan (Phasianus colchicus L.)
  • Wachtel (Coturnix coturnix L.)
  • Auerwild (Tetrao urogallus L.)
  • Birkwild (Lyrurus tetrix L.)
  • Rackelwild (Lyrus tetrix x Tetrao urogallus)
  • Haselwild (Tetrastes bonasia L.)
  • Alpenschneehuhn (Lagopus mutus MONTIN)
  • Wildtruthuhn (Meleagris gallopavo L.)
  • Wildtauben (Columbidae)
  • Höckerschwan (Cygnus olor GMEL.)
  • Wildgänse (Gattungen Anser BRISSON und Branta SCOPOLI)
  • Wildenten (Anatinae)
  • Säger (Gattung Mergus L.)
  • Waldschnepfe (Scolopax rusticola L.)
  • Bläßhuhn (Fulica atra L.)
  • Möwen (Laridae)
  • Haubentaucher (Podiceps cristatus L.)
  • Großtrappe (Otis tarda L.)
  • Graureiher (Ardea cinerea L.)
  • Greife (Accipitridae)
  • Falken (Falconidae)
  • Kolkrabe (Corvus corax L.)

    3. Nach Landesrecht (Niedersachsen) unterliegen dem Jagdrecht auch:
  • Waschbär (Procyon lotor L.)
  • Marderhund (Nyctereutes procynoides)
  • Mink (Mustela vison S.)
  • Nutria (Myocastor coypus)
  • Rabenkrähe (Corvus corona L.)
  • Elster (Pica pica L.)
  • Nilgans (Alopochen aegyptiacus)

8) An wen kann man sich noch wenden?

  • Fachdienst 67 - Natur und Landschaft: Uwe Meyer, Tel.: 05841 / 120-512
  • Fachdienst 39: Veterinärwesen / Veterinäramt --> Link
  • Weitere Links auf dieser Seite: Tierarzt-Lüchow-Dannenberg.de
  • Samtgemeinde Lüchow: Link
    • Herr Schulz (Samtgemeinde Lüchow – öffentliche Ordnung): 05841- 126-610
    • Frau Prothmann (Samtgemeinde Lüchow – öffentliche Ordnung): 05841-126-619
    • https://www.luechow-wendland.de
  • Samtgemeinde Gartow: Link
    • Frau Willmann (Samtgemeinde Gartow – Bürgeramt): 05846-82-25
    • Herr Saul (Samtgemeinde Gartow- Bürgeramt): 05846-82-18
    • https://www.gartow.de
  • Samtgemeinde Elbtalaue: Link
    • Herr Schwarzer (Samtgemeinde Elbtalaue – Ordnung ): 05861-808-400
    • Herr Heinrich (Samtgemeinde Elbtalaue – Ordnung ): 05861-808-401
    • https://www.elbtalaue.de
  • NABU Lüchow-Dannenberg: Link
  • Kreisjägerschaft Lüchow-Dannenberg: Link

Ich bitte um Ihre Mitarbeit:

Wer noch Adressen, Telefonnummer, Links zu hilfreichen Helfern oder Internetseite hat, bitte als Kommentar unter diesen Blogartikel schreiben bzw. als Kommentar bei Facebook etc. Speziell natürlich Hilfsangebote in unserem Landkreis Lüchow-Dannenberg.
Ich werde die Infos dann ggf. bei einer Überarbeitung des Artikel mit aufnehmen.

Montag, 2. Juni 2025

Wieder da - rechtzeitig zur KLP


Wieder da - rechtzeitig zur KLP


Vielen Dank an unsere Kunden für Ihr Verständnis und Danke an die Kolleg/in/en für Ihre Vertretung.
Einmal Kraft und Energie an der Nordsee tanken und dann geht´s weiter wie gewohnt 24/7 für Sie in Bereitschaft!

Die Notdienste über Pfingsten finden Sie im nächsten Blogartikel...

Während der KLP ist immer besonders viel los auf den Straßen und auch viele Augenpaare beobachten sehr genau die Natur vom Fahrrad aus.

Deswegen noch einmal der Hinweis an alle KLP-Besucher:

  • Nicht jeder freilaufende Hund muss eingefangen werden
  • Nicht jede freilaufende Katze ist herrenlos
  • Nicht jeder Vogel oder jedes Wildtier braucht wirklich Ihre Hilfe
  • Fahren Sie vorsichtig
  • Achten sie auf Hunde, Katzen, Igel, Wildschweine und anders Wild
  • Nehmen Sie Ihren Hund an die Leine ...
 ... und genießen Sie Ihre Zeit im wunderschönen Wendland!

Und sollte doch einmal ein echter tierischer Notfall sein, sind wir für Sie da:

 

Grundsätzlich gilt für UNSERE Kunden und in NOTFÄLLEN:

  • Bitte grundsätzlich immer erst bei uns anrufen, auch, wenn wir nicht zum Notdienst eingeteilt sind! Telefon: 05865-355
  • Bei Bandansage diese bis zum Schluss anhören, dann kommt noch eine Notfall-Nummer für unsere Praxis
  • Zu unseren Termin-Sprechzeiten (Mo – Fr: 09 – 11 Uhr & 15 – 18 Uhr) können Sie mit Voranmeldung kommen – auch bei Notfällen bitte immer vorher anrufen
  • Online einen Termin vereinbaren ist HIER möglich!
  • Termine für die Abholung von Medikamenten HIER buchen!
  • Geregelter Notdienst / Wochenenddienst / Urlaubsvertretung HIER herunterladen (s. 1. Punkt)
  • Neukundenformular HIER herunterladen
  • Nahrungsergänzungen, Diätfutter, nicht verschreibungspflichtige Medikamente und weitere Tierprodukte können Sie bei unserem Großhändler HIER bestellen

Hier sind noch einige wichtige Artikel zum Thema „Notdienst“:

Samstag, 26. April 2025

Gefahren für Tiere - Haustiere / Wildtiere


Gefahren für Tiere - Haustiere / Wildtiere

Update: 17.06.25

Es lauern viele Gefahren für Tiere in der freien Natur.
Viele davon sind menschengemacht, andere "natürlich". 

Auf 4 Gefahren möchte ich hier einmal ganz besonders hinweisen:

1. Mähroboter eine Gefahr für Wildtiere:


Dazu gab es gestern gerade eine interessanten Artikel bei der EJZ (https://www.ejz.de/lokales/fuer-igel-kommt-gefahr-leisen-raedern-id425161.html)


Technik im Garten, auf den Straßen und im Haus mag angenehm sein, führt aber eben auch oft zu Folgeschäden.
"Eigentlich" sollte einem der gesunde Menschenverstand sagen, dass das leben von Tieren wichtiger ist, als ein gepflegter Garten. Doch anscheinend reicht das nicht. Ein Verbot ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn es kontrolliert wird und ein Verstoß auch Konsequenzen hat.
Seit über 10 Jahren gibt es die Kastrations- & Chippflicht für Katzen im Landkreis-Lüchow-Dannenberg und eine Kontrolle oder Abmahnung oder überhaupt ein Eingreifen der Überwachungsbehörde kommt sehr, sehr selten vor.
Gleiches gilt für die Leinenplicht während der Brut- und Setzzeit.

2. Eichenprozessionsspinner - eine Gefahr für Mensch und Tier


Auch in Lüchow-Dannenberg gibt es viele Wälder, wie die Bäume mit dem "Eichenprozessionsspinner" belastet sind. 

Hierbei sind besonders die "Haare" der Tiere gefährlich, welche lokal aber auch in der Lunge schwere allergische Reaktionen hervorrufen können. 
Besonders zu beachten ist, dass auch noch Jahre nachdem das "Nest" verlassen wurde die Allergene immer noch vorhanden sind und auch noch im Kaminholz vor dem Ofen zu Problemen führen können.

Erste Hilfe Maßnahmen für Mensch & Tier:

  • Sofortiges Entfernen: Den Hund sofort von der betroffenen Stelle entfernen, um weiteren Kontakt zu vermeiden.
  • Fellwäsche: Das Fell mit reichlich lauwarmem Wasser ausspülen. Dabei nicht reiben, um die Brennhaare nicht tiefer in die Haut zu drücken.
  • Schonendes Shampoo: Ein mildes, beruhigendes Shampoo kann verwendet werden, um die Haare zu reinigen.
  • Gründliches Ausspülen: Das Fell nach dem Shampoonieren gründlich mit Wasser ausspülen.
  • Maul und Nase spülen: Maul und Nase des Hundes vorsichtig mit Wasser spülen, um eventuell aufgenommene Brennhaare zu entfernen.
  • Tierarzt konsultieren: Bei Anzeichen von Symptomen wie Juckreiz, Schwellungen, Rötungen oder Atemproblemen sollte ein Tierarzt aufgesucht werden.

Vorbeugung ist wichtig: 
  • Befallsgebiete meiden: Meiden Sie Bereiche, in denen Eichenprozessionsspinner bekannt sind.
  • Hund anleinen: Halten Sie Ihren Hund in der Nähe von Eichen an der Leine, um den Kontakt mit den Raupen zu vermeiden.
  • Hunde von Bäumen fernhalten: Achten Sie darauf, dass Ihr Hund nicht an oder unter befallenen Bäumen schnuppert, schleckt oder knabbert.
  • Nester meiden: Vermeiden Sie es, mit Ihrem Hund in die Nähe von Nestern zu gehen.
  • Schutzmaßnahmen: Bei Verdacht auf Kontakt ist das Tragen von Handschuhen und Mundschutz ratsam
  • Hinweis: Die Brennhaare des Eichenprozessionsspinners können bei Hunden zu starken Reaktionen führen. Es ist wichtig, schnell zu handeln und bei Bedarf einen Tierarzt zu konsultieren.

3. Babesiose - eine neue Gefahr für Hunde


Dazu habe ich in der letzten Zeit viele Blogartikel geschrieben und möchte jetzt nur auf den letzten verweisen: https://hund-katze-heimtier-kleintier.de/zeckenjahr-2025-jetzt-die-hunde-schuetzen/

Durch die starke Ausbreitung der Auwaldzecke, die dank des Klimawandels mittlerweile auch hier heimisch ist, hat sich die Babesiose (Hundemalaria) hier im Landkreis Lüchow-Dannenberg massiv ausgeweitet.

Ich glaube, dass das unter unseren Patienten es nicht so häufig vorkommt wie in anderen Tierarztpraxen hier im Landkreis liegt auch daran, dass wir schon seit Jahren intensiv darauf hinweisen, dass eine ganzjährige Prophylaxe gegen Zecken und Flöhe bei Hunden extrem wichtig ist.

Falls Sie also bisher noch keinen 12-monatigen Zeckenschutz für Ihre Hunde haben, melden Sie sich zeitnah bei uns.

4. Vergiftungen der Katzen durch Rattengift


Immer wieder haben wir Fälle von Vergiftungen der Katzen durch die neuartigen Ratten- und Mäuseköder mit Alpha-Chloralose.
Auch dazu habe ich schon zahlreiche Blogartikel geschrieben und möchte an dieser Stelle nur auf den letzten verweisen: 
https://hund-katze-heimtier-kleintier.de/katzentod-durch-maeusekoeder-mit-%ce%b1-chloralose/

Grundsätzlich sollten solche Gifte, wenn überhaupt, nur in geschlossenen Räumen eingesetzt werden, zu denen Katzen keinen Zugang haben.

Unser Fazit:

Achten Sie auf Ihre Tiere!
Überlegen Sie, wo Sie mit Ihren Tieren spazieren gehen.
Informieren Sie die Nachbarschaft bestimmte Gifte nicht einfach so zu nutzen, sondern entweder nur im Haus und in geschlossenen Räumen, oder wenigstens nach Absprache mit ihnen als Tierbesitzer.

Schützen Sie Ihre Tiere durch gezielte Vorsorge wie Impfungen, Entwurmungen und kontinuierlichen Zeckenschutz.

Dienstag, 18. März 2025

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Die Produkte vereinen maximalen Komfort und Sicherheit, sodass die Brut- & Setzzeit ein leichtes für Sie und Ihren Liebling wird.

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Ihr Team von DocGoy & Tierarzt24

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Donnerstag, 26. September 2024

Herbsthilfe für Igel: Worauf es bei der Fütterung ankommt


🦔 Herbsthilfe für Igel: Worauf es bei der Fütterung ankommt


Gerade waren es noch spätsommerliche 30 Grad, doch nun sinken die Temperaturen und der Herbst steht vor der Tür. 
Mit dem Herbst beginnt für den Igel der Endspurt auf der Suche nach Nahrung und einem passenden Winterquartier. 
Die Wildtiere stehen unter Naturschutz, d. h. man darf sie nur aufnehmen, wenn sie verletzt oder krank sind.

🍁🦔🍂

Gutgenährte Igel sollten nicht zugefüttert werden. 
Spät-geborenen Jungtiere schaffen es aber manchmal nicht sich Winterspeck anzufressen und auch die Igelmütter können vom Säugen noch abgemagert sein. 


Hier können Sie helfen:
Igel benötigen ein fett- und eiweißreiches Futter mit einem hohen Anteil tierischer Rohstoffe als Basis. 
Der Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V. (LBV) empfiehlt 100 g Feuchtfutter für Katzen mit zwei Esslöffeln Haferflocken bzw. Weizenkleie zu mischen und dieses bei Dämmerung in einer flachen, sauberen Schale nach draußen zu stellen. 
Wichtig: Milch ist keine geeignete Nahrung!


Wir empfehlen Ihnen hierfür das Tierarzt24 Vet Diet Intensive Care
Das Diät-Alleinfuttermittel ist eine energie- und proteinreiche Aufbaunahrung für Hunde und Katzen. 
Die leicht verdaulichen Zutaten sorgen für eine schnelle Verfügbarkeit von Energie und lebenswichtigen Nährstoffen und entlasten gleichzeitig die Verdauung.
Es eignet sich daher auch sehr gut zum Päppeln untergewichtiger Igel.

Viel Spaß beim Stöbern und Entdecken wünscht Ihnen

Ihr Team von DocGoy & Tierarzt24

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