Donnerstag, 30. Januar 2020

CBD darf vom Tierarzt nicht verkauft werden


Bei der letzten Apothekenprüfung, die aufgrund der Tierärztlichen Hausapotheken-Verordnung in regelmäßigen Abständen bei jedem Tierarzt durchgeführt wird, kam auch das Gespräch auf CBD.

Zur Zeit wird ja viel von diesem "Wundermittel" geredet, was ja angeblich bei praktisch jeder Krankheit helfen soll.

Dabei muss natürlich unterschieden werden, ob es Hanföle, CBD-Öle, oder ähnliches ist, wie hoch die jeweilige Konzentration ist und welche Substanzen enthalten sind bzw. speziell angereichert oder auch entfernt wurden.


Fakt 1: 

Für Katzen sind ätherische Öle giftig. Das gilt für Eukalyptus, Pfefferminze, Thymian, Zimtöl, Oregano, alle Nadelbaum-Öle wie Tanne oder Kiefer, für Lavendelöl, Teebaumöl und Neem-Öl, sowie eben auch für THC.


Fakt 2: 

Dem BVL ist derzeit keine Fallgestaltung bekannt, wonach Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln, also auch in Nahrungsergänzungsmitteln, verkehrsfähig wäre.

Aus Sicht des BVL muss für CBD-haltige Erzeugnisse vor dem Inverkehrbringen entweder ein Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels oder ein Antrag auf Zulassung eines neuartigen Lebensmittels gestellt werden. Im Rahmen dieser Verfahren ist die Sicherheit des Erzeugnisses vom Antragsteller zu belegen.

Beides ist bisher nicht geschehen und somit darf weder für den Menschen noch für Tiere CBD verkauft werden.


Fakt 3: 

Dass es trotzdem beworben, verkauft und angewendet wird steht ja außer Frage, doch als Tierarzt kann man seine Zulassung verlieren, wenn man Substanzen verkauft, oder auch nur in den Praxisräumen stehen hat, die nicht offiziell zugelassen sind.


Quellen:


--> Dieser Artikel bezieht sich nicht auf die evtl. Wirksamkeit / Sinnhaftigkeit der Produkte sondern einzig und allein auf rechtlichen Aspekte besonders als Tierarzt, der einer strengen behördlichen Überwachung unterliegt. Da ich das also nicht anbieten oder verkaufen kann, kann ich auch keine Aussagen zur Anwendung / Dosierung / Wirksamkeit / Einsatzgebiete machen. 

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Vorangegangener Artikel:

CBD ist gerade "In"

Aufgrund von Werbung, die ich in letzter Zeit über viele Kanäle erhalte, vor allem von Network-Marketing-Firmen, möchte ich nur ganz kurz zu diesem Thema Stellung nehmen.
Auch, weil ich in der Praxis darauf angesprochen worden bin.

Nach Rücksprache mit dem zuständigem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

gibt derzeit kein für Tiere zugelassenes CBD-Öl auf dem Markt.

Derzeit gibt es auch kein CBD enthaltendes, zugelassenes Lebensmittel (oder auch Nahrungsergänzungsmittel). Derartige Produkte sind demnach nicht verkehrsfähig.

Das bedeutet, CBD-Öle dürfen offiziell nicht verkauft, nicht angeboten, nicht beworben und nicht angewendet werden. Weder für Menschen noch für Tiere.

Aus diesem Grund kann und werde ich auch keine Auskunft über mögliche Wirkungen, Dosierungen oder sonstige Anwendungen geben.
*Bilder dienen der Veranschaulichung meiner These

Donnerstag, 16. Januar 2020

5. Fall in 4 Wochen - Vergiftung durch neues Rattengift

Ergänzungen vom 30.01.2020

Schon wieder ...

Immer mehr Fälle von Vergiftungen bei Katzen durch einen neuen Mäuse- & Rattenköder.
Wahrscheinlich nehmen die Katzen den Giftstoff sogar direkt auf und nicht nur indirekt über Mäuse.
Wir haben jetzt Fälle aus Damnatz, Siemen, Zadrau, Streetz und Quickborn.

Wie sehen die Vergiftungserscheinungen aus?

Das erste, was man sieht ist "Ataxie".
Die Katze torkelt, kann nicht mehr Stehen oder Laufen, fällt wieder um.
Man könnte an Schwäche, Lähmungen oder einen Autounfall denken.
Das tritt plötzlich auf und dann sollte auch schon der Tierarzt angerufen werden.



Danach folgt die "Hypothermie":
Die Körpertemperatur sinkt ab - bis auf Werte von unter 32°C. Die Katze wird kalt und stirbt, wenn nichts gemacht wird.

Zusätzlich noch "Hyperästhesie":
Das ist eine Übererregbarkeit der Sinne besonders der Haut. Also ein Zusammenzucken bei Berührung. Das ist ein ziemlich typisches Anzeichen, welches bei einem Schädel-Hirn-Trauma sehr selten auftritt. Aber auch auf Geräusche reagieren diese Tiere mit verstärkter Kranmpfneigung / Zittern.

Das endet dann in allgemeinen "Konvulsionen":
Also generalisierten Krampfanfällen.

Als Letztes kommt "Apathie", "Stupor" und "Koma":
Das bedeutet nicht ansprechbar auf Reize, Bewegungslosigkeit bis hin zur Bewusstlosigkeit und dem Erliegen kommen des Schluckreflexes und der Blasenfunktion.

Die Zeit vom Aufnehmen des Giftes bis zum Auftreten erster Vergiftungserscheinungen scheint bei 15 - 30 Minuten zu liegen, es geht als ziemlich schnell.


Je früher das Tier vom Tierarzt behandelt wird, desto besser sind die Überlebensaussichten.

1. Wärme (Sofort Wärmflasche selbst machen!)
Ab hier nur vom Tierarzt:
1. Evtl. ein Erbrechen durch Medikamente auslösen
2. Förderung der Giftausscheidung (Nierenanregung / Bindung der Giftstoffe im Darm)
3. Flüssigkeitsinfusionen (DTI)
4. Behandlung der Krämpfe
5. Zwangsfütterung und manuelle Blasenentleerung
6. Ruhe, dunkel, reizarm und mit Wärmedecke

Sollten Sie direkt gesehen haben, wie Ihre Katze die schwarze Paste aufleckt, kann auch noch das Auslösen von Erbrechen zum Ziel führen.
--> KEIN Salzwasser oder sonst. Hausmittel, sondern vom Tierarzt mit einem speziellen Medikament!

Meistens kommt man jedoch zu spät, denn wenn die Katze schon Symptome zeigt, also Verhaltensänderungen aufweist, wirkt das Gift schon.

Es gibt kein gezieltes Gegenmittel. Man kann nur symptomatisch behandeln. Meistens verschlechtert sich der Zustand trotz Behandlung erst noch bis zur "Koma-Stufe".
Die Tiere müssen in ruhiger Umgebung beobachtet und vom Tierarzt gezielt behandelt werden. Dann haben sie nach unseren bisherige Erfahrungen eine gute Überlebenschance. 

Nach 2 bis 3 Tagen intensiver Behandlung (s.o.), wenn das Gift den Körper wieder verlassen hat, oder vom Körper abgebaut worden ist, geht es den Tieren meistens wieder gut und es scheint bisher keine Folgeschäden zu geben.

Wie sieht das Gift aus?

Es scheint eine schwarze wohlschmeckende Paste zu sein.
Der Gift-Wirkstoff heißt "α-Chloralose" (alpha-Chloralose).

Die Verpackung s. Bild: (gibt es z.B. bei der Saatbau in Dannenberg)


Raus die Maus ...
und Aus die Katze!
sicher - sauber - zuverlässig -
und bringt Katzen um!

Was können Sie machen?

1. Verwenden Sie selbst nicht dieses Gift oder wenn, dann nur in geschlossenen Räumen, so wie es in der Beschreibung auch steht.

2. Wenn Sie ein Tier mit den oben genannten Symptomen finden, sofort Wärmflasche machen und ab mit Tier und Wärmflasche zum Tierarzt

3. Sprechen Sie Freunde, Nachbarn und alle in der Umgebung darauf an, damit die Giftquelle gefunden und beseitigt werden kann und evtl. weitere Vergiftungen von Katzen (und Hunden) vermieden bzw. wenigstens schnell erkannt werden.

4. Sammeln Sie alle verendeten Kleinnager ein, die in der Nähe des Köders liegen bzw. hindern Sie die Mäuse & Ratten daran, aus dem Raum zu flüchten.

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Nach Rücksprache mit dem Unternehmen wurde darauf hingewiesen, dass sich alle Vergiftungen nur durch unsachgemäßen Gebrauch der Köder ereignet haben. Was wohl auch stimmt. Dennoch wäre meines Erachtens ein deutlicherer Warnhinweis über die schwere Giftwirkung auf Hunde und Katzen angebracht.

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Ergänzungen:


1) Facebook-Artikel einer Tierklink genau zu diesem Thema:
https://www.facebook.com/tierklinik.im.tierzentrum/posts/2567635470117728

2) Wie die Herstellerfirma Neudorff zu diesem Thema Stellung nimmt, lesen Sie hier:
https://www.neudorff.de/rat-service/forum/indoor-archiv/ungeziefer/betreff-ihrer-auskunft-ungiftigkeit-von-alpha-chloralose-fuer-katzen-und-hunde-31953/thema.html?fbclid=IwAR2JA9bzVjdHf3FoyYpxiuObbLGsQMaNuzpdDgOzeyvrgLV8G9T7R9wfDtY

3) letale (tödliche) Dosis: 
100 g Köder 4,4% = 4,4 g α-Chloralose --> 4400 mg
Die minimale letale Dosis für die Katze: ca. 100 mg/kg
--> für eine 4 kg Katze ist die minimale (kleinste) letale ( = tödliche) Dosis: 400 mg / Tier
--> das sind nur etwa 10 g Giftköder
--> das bedeutet etwa einen Teelöffel voll oder ein bis Mäuse mit der Köderpaste im Magen



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Hinweis: Weitere Expertenvideos zu verschieden Katzen-Themen!


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Vorheriger Artikel:


(https://tierarzt-gusborn.blogspot.com/2019/12/achtung-gift-gefahrlich.html)


Wir haben im letzten Monat 3 Katzen mit schweren Vergiftungen durch dieses neue Mäuse- und Rattengift in der Praxis gehabt.

Das GIFT ist frei verkäuflich praktisch ohne deutlich sichtbare Warnhinweise.


Anscheinend wird der Giftstoff - eine schwarze Paste - sogar direkt von den Katzen aufgenommen und nicht nur indirekt über vergiftete Mäuse oder Ratten.

Die Katzen kommen zu uns mit schwerer Untertemperatur (normal 38,5°C - ein Patient lag sogar nur bei 32° C), Apathie bis hin zur Bewusstlosigkeit und gleichzeitigen peripheren Krampfanfällen.
Eine gezielte Behandlung oder ein Gegenmittel gegen den Wirkstoff "α-Chloralosegibt es nicht.

Die Therapie ist langwierig und ungewiss. Bisher haben wir zum Glück alle Patienten durchbekommen. Man kann nur versuchen die Tiere symptomatisch zu behandeln und sie so lange am Leben zu erhalten, bis das Gift wieder aus dem Körper ist.

Das bedeutet vor allem Wärme, etwas gegen die Krämpfe geben künstliche Ernährung / Infusion und Anregung der Ausscheidung über die Niere.



Sollten Sie ein Tier in diesem Zustand vorfinden, dann ist die 1. Maßnahme eine Wärmflasche und und dann zum Tierarzt.


Hinweis zu dem Giftstoff: https://www.vetpharm.uzh.ch/clinitox/toxdb/KLT_016.htm


Hinweise zu dem Produkt: https://www.neudorff.de/fileadmin/medien/neudorff.de/Gebrauchsanweisungen/4005240007112_GA_Sugan_M%C3%A4useK%C3%B6der_Paste_120_g.pdf


Weitere Artikel:

Montag, 13. Januar 2020

Notdienste Januar - Februar - März / 1. Quartal 2020

Notdienste Januar - Februar - März / 1. Quartal 2020

Hier auf das Bild klicken und die Termine als PDF herunterladen

Tierarztpraxis Dr. Reinhard Goy – Gusborn 05865-355 Am Durlei 19 – Groß Gusborn
Montag bis Samstag vormittags von 09:00 – 11:00 Uhr
Montag bis Freitag nachmittags von 15:00 – 18:00 Uhr
sowie im Notfall jederzeit nach telefonischer Absprache: 05865-355

1) Für meine Kunden: Bitte immer erst bei uns anrufen! 
2) Für alle anderen: Rufen Sie erst Ihren Haustierarzt oder einen Tierarzt in der Nähe an! 
3) Sollte niemand erreichen sein, haben folgende Tierärzte einen Notdienst eingerichtet (freitags ab 18 Uhr bis montags 8 Uhr, bei Feiertagen Vortag ab 18 Uhr und Folgetag bis 8 Uhr) 

 Freiwilliger Not- und Wochenend-Dienst (Kleintiere) im Landkreis Lüchow-Dannenberg


17.1. - 19.1.20
Fr- So
Dr. Reinhard Goy – Gusborn - 05865 – 355
24.1. - 26.1.20
Fr- So
Dr. Bruchhaus – Dannenberg – 05861-5118
31.1. - 2.2.20

3. und 4. Februar
Fr- So

Mo und Di
Hilke Berger – Waddeweitz – 0162-8871180
Dr. Reinhard Goy - KEINE Sprechstunde
6.2. - 8.2.20
Fr- So
Inken Höhne – Wustrow – 05843-230
14.2. - 16.2.20
Fr- So
Hilke Berger – Waddeweitz – 0162-8871180
21.2. - 23.2.20
Fr- So
Dirk Schäfer – Dömitz – 038758-22288
28.2. - 1.3.20
Fr- So
Dr. Bruchhaus – Dannenberg – 05861-5118
6.3. - 9.3.20
Fr- So
Dr. Reinhard Goy – Gusborn - 05865 – 355
13.3. - 15.3.20
Fr- So
Dr. Bruchhaus – Dannenberg – 05861-5118
20.3. - 22.3.20
Fr- So
Inken Höhne – Wustrow – 05843-230
27.3. - 29.3.20
Fr- So
Hilke Berger – Waddeweitz – 0162-8871180

ACHTUNG: Geänderte Notdienstgebühren s. Artikel:
https://tierarzt-gusborn.blogspot.com/2020/01/ejz-artikel-zu-den-neuen.html
https://tierarzt-gusborn.blogspot.com/2019/11/ab-2020-neue-gebuhren-im-notdienst.html

Samstag, 4. Januar 2020

EJZ-Artikel zu den neuen Notdienstgebühren - UPDATE




UPDATE 2: Ab dem 14.2.2020 gilt die neue Verordnung!

Am 20. Dezember 2019 wurde vom Bundesrat die Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung verabschiedet.

Die Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgt im BGBl I Nr. 6, S.158 am 13.02.2020.

Mit dieser Änderung erfährt die GOT der aktuellen Fassung sowohl eine Definition von „Notdienstzeiten“ als auch die verpflichtende Vorgabe von Abrechnungsmodalitäten von Behandlungen, die während dieser vorgenommen werden.

Als Notdienstzeiten im Gesetzessinne gelten dann alle Zeiträume täglich von 18 Uhr über Nacht bis 8 Uhr des Folgetages, freitags ab 18 Uhr über das Wochenende bis Montag 8 Uhr und die 24 Stunden jedes Kalenderfeiertages im jeweiligen Bundesland.


In diesen Zeiten sind alle Leistungen, die im tierärztlichen Notdienst erbracht werden mit einem zweifachen (Mindest-)Satz bis zu einem vierfachen Satz einer einfachen Gebühr abzurechnen. Dies gilt für jede Einzelposition im Rahmen dieser Behandlungen.


UPDATE 1: Voraussichtlich Anfang Februar tritt die Verordnung in Kraft. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Bundes-Gesetz-Blatt muss der Tierarzt sich unverzüglich an die Verordnung halten!

Auch bei den Tierärzten hat sich in den letzten Jahrzehnten eine Änderung in Richtung Work-Life-Balance ergeben.
Immer weniger (junge) Tierärzte sind bereit 7 Tage die Woche 24 Stunden am Tag abrufbereit zu sein.
Andererseits haben Kliniken Probleme mit dem Arbeitszeitgesetz, können ihren verpflichtenden 24-Notdienst nicht mehr aufrecht erhalten und geben so ihre Klinik-Zulassung zurück.

Um weiterhin überhaupt kostendeckend einen Notdienst aufrecht zu erhalten, ist diese Maßnahme unbedingt erforderlich. Andernfalls würde es zu massiven Versorgungslücken speziell im Bereich der Kleintiere (aber mancherorts auch der Nutztiere) im Notfall kommen.

Somit ist es jetzt zu einer Änderung in der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte, das ist ein Bundesgesetz) gekommen, besonders, was die Notdienst Regelungen betrifft.


Neue Notfall-Gebühren!

Folgendes wird sich ändern:

Wichtig: Die Gebührenordnung und auch die neue Notdienst-Gebührenordnung ist ein Bundesgesetz und muss von Tierärzten unter Strafe eingehalten werden.

1. Die Nachtzeit wird verlängert.
Sie liegt nun zwischen 18 Uhr abends und 8 Uhr morgens (vorher: 19 Uhr und 7 Uhr).
Behandlungen in dieser Zeit müssen als tierärztlicher Notfall abgerechnet werden.


2. Das Wochenende beginnt freitags um 18 Uhr (früher: samstags 13 Uhr).
In der Zeit von Freitag 18:00 Uhr bis Montag 8:00 wird also auch als tierärztlicher Notfall abgerechnet.

3. Bei einem tierärztlichen Notfall wird immer eine Grundgebühr von 50,- €uro (netto zzgl. 19% MWSt.) erhoben.

4. Der Tierarzt darf nicht mehr zum 1-fachen GOT-Satz abrechnen.
Er muss mindestens den 2-fachen Satz und kann den 4-fachen Satz berechnen.

3. & 4. Das
 gilt nicht für regelmäßige Sprechzeiten, die während der oben angegebenen Zeitraumes liegen.
--> Also auch nicht für unsere Samstagssprechstunde von 9:00 - 11:00 Uhr.



5. Bislang war die Berechnung der Kosten bis zum 3-fachen Satz möglich.
Ab 2020 dürfen Tierärzte in besonderen Fällen auch den 4-fachen Satz berechnen.

6. Das Wegegeld wurde erhöht auf einheitlich 3,50 Euro pro Doppelkilometer und mindestens 13 Euro (vorher: 3,40 Euro/11,40 Euro).

Der Bundestag hat diesem Gesetz bereits zugestimmt, der Bundesrat hat am 20.12.20109 seine Zustimmung geben.



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