Mittwoch, 18. Dezember 2019

Jetzt einen Termin für die Kastration Ihrer Katzen/Kater machen!

Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Kastration einer Katze / eines Katers?

Spätestens JETZT ist die richtige Zeit ...

... um Ihre Katzen und / oder Ihren Kater zu kastrieren.

Alle im Jahr 2019 oder früher geborene Katzen sollten aller-aller spätestens Ende Januar 2020 kastriert worden sein.


Am Besten vereinbaren Sie jetzt sofort einen Termin!

--> 05865-355

Warum?
  • In der Samtgemeinde Elbtalaue, Gartow und Lüchow ist das per Verordnung* für alle "Freigänger" Pflicht
  • Kastrierte Tiere leben im Durchschnitt länger
  • Kater stinken nicht und markieren seltener
  • auf die Katzen müssen Sie nicht immer "aufpassen", was, außer bei reinen Wohnungskatzen, sowieso nicht möglich ist
  • und es gibt immer noch viel zu viele "wilde" / "verwilderte" Katzen in Lüchow-Dannenberg
Ab Ende Januar / Anfang Februar fangen die "Frühlingsgefühle" auch bei den Tieren wieder an.
Wer da nicht aufpasst oder vorgesorgt hat, der hat dann bald ungewollten Nachwuchs.
Wer eine junge Katzen im Frühjahr oder Sommer möchte, der braucht bloß in die Tierheime zu gehen, in die Kleinanzeigen schauen oder den Landwirt von nebenan fragen.
Sie müssen nicht selbst für Nachwuchs sorgen...

Der Eingriff ist beim männlichen Tier zwar unter Vollnarkose nötig, aber letztlich "nur" ein Hautschnitt.
Bei der Kätzin ist es schon eine "richtige" Bauch-OP.

Bei Katzen werden grundsätzlich immer die kompletten Eierstöcke entfernt (Kastration) und nicht nur unterbunden (Sterilisation), denn sonst hätten Sie alle paar Monate eine unausstehlich rollige Katze.
Im Normalfall wird immer eine "Kastration" vorgenommen und keine "Sterilisation" .

Sofern die Tiere gesund sind, wird so eine Operation und die Vollnarkose gut verkraftet und nach 1-2 Tagen sind sie wieder erstaunlich fit und benehmen sich meistens so, als wäre nichts geschehen.

Die Tierhilfe Wendland kann sich ab 2020, so, wie es jetzt aussieht, nicht mehr um die Tiere kümmern, die KEINEN BESITZER haben.
Jeder Katzenbesitzer muss sich selbst um einen Termin bei seinem Tierarzt kümmern. Wer Tiere draußen füttert, der übernimmt damit die Verantwortung dafür und ist der Besitzer dieser Tiere.


Bei uns in der Kleintierpraxis Gusborn - DocGoy - verläuft die Kastration folgendermaßen:

1. Sie vereinbaren ein paar Tage vorher einen Termin zur Kastration.--> 05865-355

2. Sie kommen dann morgens um 8:00 Uhr, vor der Sprechstunde, in die Tierarztpraxis. Die Tiere dürfen dann vorher ca. 12 Stunden nichts gefressen haben, Wasser ja.

3. Die Katze wird einer Allgemeinuntersuchung unterzogen, ob ein erhöhtes Narkoserisiko vorliegt, oder ob sie zufällig gerade krank ist. Evtl. ist diese Untersuchung schon ein paar Tage vor der OP an einem separaten Vor-Untersuchungs-Termin vorgenommen worden.


4. Danach wird die Katze bzw. der Kater gewogen, sofort in Narkose gelegt und operiert.


5. Zwischen 16:00 und 18:00 Uhr können Sie Ihr Tier dann bei uns wieder abholen. Es ist dann meistens schon wieder recht wach.


6. Die Zwischenzeit verbringt es in unserer Aufwachbox und wir beobachten sie/ihn regelmäßig, ob die Aufwachphase normal ist, ob evtl. Nachblutungen zu sehen sind, oder ob es zu sonstigen Komplikationen kommt, die wir dann sofort vor Ort behandeln könnten.


7. Der Patient hat von uns ein Antibiotikum und Schmerzmittel bekommen. Auf Wunsch bekommt Ihr Tier von uns auch noch eine homöopathische heilungsfördernde Medikation.

8. *Bereiten Sie einen "Ausschlafplatz" für das Tier vor, wo es warm, dunkel und ruhig ist. Futter und Wasser kann sofort angeboten werden. (s.u.)

9. Achten Sie dann nach der OP in den nächsten Tagen auf Schwellungen, Blutungen, unangenehmen Geruch und das allgemeine Wohlbefinden vom Tier. Notfalls rufen sie jederzeit bei uns an.


Über den Preis einer Kastration kann nicht diskutiert werden.
Wir Tierärzte unterliegen keiner freien Preisgestaltung, sondern unsere Gebühren richten sich nach einem Bundesgesetz.

Die "Gebührenordnung für Tierärzte" kann von jedem hier eingesehen werden:

https://www.tieraerzteverband.de/bpt/Tierbesitzer/got/GOT-2017-07.pdf

Auf S. 65 ist der Preis einer Katzenkastration beispielhaft aufgelistet.
(Beratung und allg. Untersuchung, Injektionsnarkose, Kastration, 1 Injektion)
Das sind dann im 
"einfachen Satz": 

- mindestens 108,- € incl. 19% MWSt. bei einem weiblichen Tier (Katze) und
- mindestens 63,- € incl. 
19% MWSt. für ein männliches Tier (Kater).

Dazu kommen dann noch abhängig vom Gewicht die Medikamente zur Narkose, Schmerzmittel und Antibiotikum, Verbrauchsmaterialien und ggf. weitere Untersuchungen, Behandlungen, Nachbehandlung sowie Schmerzmittel und Antibiotika die ggf. auch noch abgegeben werden. etc.

Da Katzen & Kater hier "gechippt" werden müssen, wird das meistens auch gleich während der Narkose mit gemacht und kostet dann natürlich auch noch einmal etwas für die Implantation und den Chip selbst.


Dieses Bundesgesetz ist rechtlich bindend für alle Tierärzte und darf bei Strafe auch in Ausnahmen nicht unterschritten werden. Eine Erhöhung bis zu dem 3-fachen Satz ist jederzeit möglich und ggf. durchaus angemessen. In Tierschutzfällen (wilde Katzen, die nach der Kastration wieder ausgewildert werden, also nicht ins Tierheim kommen oder irgendwo anders aufgenommen werden) darf nur unter ganz bestimmten, stark eingeschränkten Voraussetzungen, dieser einfache Satz im Einzelfall auch unterschritten werden.


*Tipps, um die Gefahr von Verletzungen der Katze nach einer OP gering zu halten:

  • Dunkeln Sie den Raum etwas ab!
  • Ruhe ist wichtig!
  • Wählen Sie einen Raum, in dem sich keine Gegenstände befinden, an denen sich das Tier bei seinen ersten Laufversuchen verletzen kann
  • Die Katze sollte keine Möglichkeit haben, Treppen zu laufen oder höher gelegene Sitz- und Liegeplätze (Kratzbaum, Schränke o. Ä.) aufzusuchen; auch wenn Katzen eigentlich Akrobaten sind - nach der Operation sind sie benommen, und es besteht ein erhöhtes Verletzungsrisiko!
  • Katzen, die den Katzenkorb schätzen, können zunächst in diesem belassen werden.
  • Sie können die operierte Katze auch in eine mit Decken ausgepolsterte Wanne legen. Der Bewegungsradius der Katze und das Verletzungsrisiko sind so geringer.
  • Geben Sie Ihrer Katze nichts zu fressen, bevor sie nicht wieder ganz wach ist und sich normal verhält. Erfolgte die Operation am Morgen, so können Sie der Katze frühestens wieder am späten Abend eine kleine Mahlzeit einer gut verträglichen Nahrung anbieten. Selbstverständlich sollte sie immer Zugang zu frischem Wasser haben.
Quelle: Royal Canin



Sprechen Sie jetzt einen Termin in Ihrer Tierarztpraxis ab.
Am besten sollte Ihre Katzen etwa 5 Monate alt sein, aber auch jüngere Tiere und natürlich auch ältere Tiere können (müssen) kastriert und gechippt werden.


Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Kastration einer Katze in Lüchow-Dannenberg?
Jetzt!

Eine Verschiebung der Rolligkeit per Spritze ist zwar auch möglich, doch sollte das nur in Ausnahmefällen gemacht werden und entbindet sie grundsätzlich nicht von der Kastrationspflicht.
Eine Operation während der Rolligkeit sollte wegen erhöhter Komplikationsgefahr nicht vorgenommen werden.

Weitere Information zu unseren Sprechzeiten finden Sie auf der Homepage: https://DocGoy.de

Freitag, 29. November 2019

Notdienste über Weihnachten und NeuJahr


Hier einmal die aktuellen Notdienste über die Festtage zum Download:


  • 1. Advent: 29.11. - 01.12. - Fr- So - Dr. Reinhard Goy – Gusborn - 05865 – 355
  • 2. Advent: 06.12. - 08.12. - Fr- So - Inken Höhne – Wustrow – 05843-230 
  • 3. Advent: 13.12. - 15.12. - Fr- So - Dirk Schäfer – Dömitz – 038758-22288
  • 4. Advent: 20.12. - 22.12. - Fr- So - Dr. Bruchhaus – Dannenberg – 05861-5118
  • Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtstag: 24.12. - 26.12. Mo - Fr - Hilke Berger – Waddeweitz – 0162-8871180
  • Wochenende zwischen den Feiertagen: 27.12. - 29.12. Fr- So - Dr. Reinhard Goy – Gusborn - 05865 – 355
  •  Silvester & NeuJahr: 31.12. - 01.01. - Di - Mi - Dr. Reinhard Goy – Gusborn - 05865 – 355

Dienstag, 26. November 2019

Ab 1.1.2020 neue Gebühren im Notdienst (aktualisiert)




Auch bei den Tierärzten hat sich in den letzten Jahrzehnten eine Änderung in Richtung Work-Life-Balance ergeben.
Immer weniger (junge) Tierärzte sind bereit 7 Tage die Woche 24 Stunden am Tag abrufbereit zu sein.
Andererseits haben Kliniken Probleme mit dem Arbeitszeitgesetz, können ihren verpflichtenden 24-Notdienst nicht mehr aufrecht erhalten und geben so ihre Klinik-Zulassung zurück.

Somit ist es jetzt zu einer Änderung in der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte, das ist ein Bundesgesetz) gekommen, besonders, was die Notdienst Regelungen betrifft.


Neue Notfall-Gebühren!

Folgendes wird sich ab 2020 ändern:

Wichtig: Die Gebührenordnung und auch die neue Notdienst-Gebührenordnung ist ein Bundesgesetz und muss von Tierärzten unter Strafe eingehalten werden.

1. Die Nachtzeit wird verlängert.
Sie liegt nun zwischen 18 Uhr abends und 8 Uhr morgens (vorher: 19 Uhr und 7 Uhr).
Behandlungen in dieser Zeit müssen als tierärztlicher Notfall abgerechnet werden.


2. Das Wochenende beginnt freitags um 18 Uhr (früher: samstags 13 Uhr).
In der Zeit von Freitag 18:00 Uhr bis Montag 8:00 wird also auch als tierärztlicher Notfall abgerechnet.

3. Bei einem tierärztlichen Notfall wird immer eine Grundgebühr von 50,- €uro (netto zzgl. 19% MWSt.) erhoben.

4. Der Tierarzt darf nicht mehr zum 1-fachen GOT-Satz abrechnen.
Er muss mindestens den 2-fachen Satz berechnen.

3 & 4 Das
 gilt nicht für regelmäßige Sprechzeiten, die während der oben angegebenen Zeitraumes liegen.
Also auch nicht für unsere Samstagssprechstunde von 9:00 - 11:00 Uhr.

5. Bislang war die Berechnung der Kosten bis zum 3-fachen Satz möglich.
Ab 2020 dürfen Tierärzte in besonderen Fällen auch den 4-fachen Satz berechnen.

6. Das Wegegeld wurde erhöht auf einheitlich 3,50 Euro pro Doppelkilometer und mindestens 13 Euro (vorher: 3,40 Euro/11,40 Euro).

Der Bundestag hat diesem Gesetz bereits zugestimmt, der Bundesrat hat am 20.12.20109 seine Zustimmung geben.

Quelle: Tierärztekammer Niedersachsen:
https://www.tknds.de/neue-regelungen-in-der-got-zu-notdienstleistungen/
Quelle 2
Quelle 3


Sonntag, 10. November 2019

Katzenkalender 2020

Das neue Jahr kommt schneller als man vielleicht denkt!
Deswegen hier schon jetzt der neuen Katzen-Kalender 2020.
Einfach HIER klicken und kostenlos herunterladen, ausdrucken und fertig.
Dann kann 2020 ja kommen ...

Mittwoch, 6. November 2019

Aktuell: Auch Tierarzneimittel sind immer wieder von Lieferengpässen betroffen


Zur Zeit wird ja in der Presse viel darüber geredet, dass es zu Lieferengpässen bei Arzneimitteln für Menschen kommt.

So habe ich gerade erfahren, dass das Medikament "Apoquel", welches bei allergisch-chronischem Juckreiz von Hunden als Dauermedikation manchmal unerlässlich ist, zur Zeit nicht lieferbar ist.
Selbst beim Großhandel sind die Bestände leer.
Der nächste Liefertermin ist angeblich Ende diesen Monats.
Das Unternehmen Zoetis (früher Pfizer) ist dafür verantwortlich und das nicht erst seit heute.
Es gibt Berichte, die seit Einführung des Medikamentes immer wieder von Lieferengpässen berichten. 2014 war es für über ein halbes Jahr nicht lieferbar.

Natürlich könnte man sich als Tierarzt bei der nächsten Lieferung gleich 20 oder 100 Schachteln hinlegen, doch 1. kostet das ein Heidengeld, 2. hat das Medikament natürlich auch eine Mindestlaufzeit und 3. soll durch die Computer gesteuerte moderne Lieferkette ja gerade verhindert werden, dass große Lagerbestände aufgebaut werden. 

Woran das liegt und was grundsätzlich dagegen unternommen werden kann ist sicherlich vielfältig und nicht einfach. Doch Fakt ist, dass so etwas in einem Land wie Deutschland eigentlich nicht vorkommen sollte.

Wie so oft, muss wohl erst einmal gesellschaftlicher Druck aufgebaut werden, damit sich politisch und im Management bei den Firmen etwas ändert.

Also googlen Sie mal nach dem Gesundheitsminister Herrn Spahn und den jeweiligen Firmen wie in diesem Fall Zoetis.


Weitere Artikel zu Lieferengpässen bei humanen Arzneimitteln:

Mittwoch, 30. Oktober 2019

Katzenkastrationsaktion 2019

Initiiert durch die Landesbeauftragte für Tierschutz in Niedersachsen und unterstützt durch weitere Projektpartner (bpt – Landesverband Niedersachsen e.V., Deutscher Tierschutzbund – Landesverband Niedersachsen e.V., Deutscher Tierschutzbunde e.V. – Bundesgeschäftsstelle, TASSO-Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland e.V., Verband der niedersächsischen Tierschutzvereine – VNT e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere – BMT e.V.) koordiniert die Tierärztekammer Niedersachsen im Zeitraum vom 04. November bis 20. Dezember 2019 wiederholt eine Aktion zur Unterstützung der Kastration freilebender, herrenloser Katzen und Kater durch.
Tiere, die diese Voraussetzungen erfüllen, sollen für die beteiligten Überbringer (in der Regel gemeinnützige Vereine, Tierheime und ehrenamtlich für diese Tätige) möglichst kostenneutral kastriert, gekennzeichnet und registriert werden. Damit wird weiterhin das Ziel verfolgt, durch die Kastration von einer signifikanten Anzahl wiederum die Zahl der Streunerkatzen in Niedersachsen zu verringern und insbesondere die Nachhaltigkeit der vorangegangenen Aktionen zu sichern sowie wirksam die Bestände zu regulieren.
Das gemeinsame Projekt verfolgt zum anderen das Ziel, Tierheime und Tierschutzvereine in ihrer Arbeit bei der Betreuung von freilebenden, herrenlosen Katzenpopulationen finanziell zu entlasten. Aktuell werden die entsprechenden Kosten für herrenlose Tiere nur von einem Teil der niedersächsischen Kommunen übernommen. Daher wird mit einer Zuschussförderung seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie Geldspenden der benannten Akteure ein Fond geschaffen, aus dem die GOT-konforme Vergütung entsprechender Behandlungen durch beteiligte Tierärztinnen/Tierärzte erfolgen wird.
Der Tierärztekammer kommt hierbei die Koordination, Verwaltung und Abwicklung der Aktion zu. Wir danken schon jetzt allen Kolleginnen und Kollegen, welche sich tatkräftig im Rahmen der Aktion einbringen. Wie schon anlässlich der letzten Kastrationsaktion im Herbst 2018 erfolgt der Zugang zur Teilnahme mit allen weiteren Informationen und Voraussetzungen über das Mitgliederlogin auf der Homepage der Tierärztekammer (ab spätestens 4. November 2019 verfügbar. Ggf. Neuregistrierung notwendig).
Bitte beachten Sie:
Abrechnungen für ausschließlich während des Aktionszeitraumes nachgewiesene Behandlungen können nur berücksichtigt werden, wenn deren Belege vollständig und entsprechend den Förderbedingungen bis spätestens Mitte Januar 2020 bei der Tierärztekammer eingegangen sind!
Die finanziellen Mittel für die Aktion werden durch folgende Projektpartner zur Verfügung gestellt:
Katzenkastrations-Aktion vom 04.11.2019 - 20.12.2019

Bitte beachten Sie:
Zuwendungen aus dem dafür eingerichteten Fond können ausschließlich für während des Aktionszeitraumes nachgewiesene Behandlungen gewährt werden!

Für den genauen Ablauf sowie die zwingend einzuhaltenden Bedingungen lesen Sie bitte weiter oder besuchen ab 04.11.2019 die Homepage der Tierärztekammer unter www.tknds.de und rufen den entsprechenden Menüpunkt „Katzenkastration 2019“ auf.

Generelle Hinweise/Bedingungen:

a) Als behandelnde Tierärztinnen/Tierärzte sind ausschließlich diejenigen mit Praxissitz im Bundesland Niedersachsen teilnahmeberechtigt.

b) Tiere zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung bei den beteiligten Tierärztinnen / Tierärzten vorstellen können gemeinnützige Tierschutzvereine und Tierheime. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit bei Vereinen ist durch eine entsprechende behördliche Bestätigung spätestens zum Zeitpunkt der Behandlung vorzulegen. Tierheime legen eine amtliche Betriebserlaubnis bzw. einen äquivalenten Nachweis, aus welchem sich die entsprechende Zulassung/Anerkennung ergibt, vor.

c) In Ausnahmefällen können auch Privatpersonen herrenlose, freilebende Katzen behandeln lassen, wenn eine Legitimation durch einen gültigen Personalausweis erfolgt. Die darin enthaltenden Daten sind von der/dem teilnahmeberechtigten Tierärztin/Tierarzt aufzunehmen.

d) Auf dem von der Homepage der Tierärztekammer Niedersachsen auszudruckenden Formular, welches zwingend zu benutzen ist, bestätigen der/die Überbringer(in) mit eigenhändiger Unterschrift, dass die vorgestellten Tiere tatsächlich herrenlos sowie freilebend sind und nur zum Zweck der Kastration eingefangen wurden und anschließend wieder in die Freiheit entlassen werden.
Eine Abrechnung/Erstattung aus dem Fond erfolgt ausschließlich und verbindlich auf Basis folgender (gerundeter) Kostensätze:
-
Kastration Katze weiblich (nach GOT incl. Transponder, Meldung, MwSt.) = 140,00 €
-
Kastration Katze männlich (nach GOT incl. Transponder, Meldung, MwSt.) = 85,00 €
Jeder Tierarzt spendet 25,-€ pro im Formular erfassten Tier an den Fond.
Ohne das Vorliegen dieser oben benannten Bedingungen erfolgt keine Vergütung der Leistungen, weder aus dem Fond noch von der Tierärztekammer Niedersachsen!
Für die Einhaltung der Bedingungen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
Ablauf

1. Berechtigte Überbringer erscheinen mit den Tieren in der Praxis.

2.
Vor der Behandlung tragen Sie alle notwendigen Daten in die unter www.tknds.de -> "Katzenkastration 2019“ zur Verfügung gestellte Formularmaske der Tierärztekammer Niedersachsen ein.

3. Aus dieser wird nach vollständigem Eintrag ein pdf-Dokument (Auftragsbeleg) generiert, welcher auszudrucken und an der entsprechenden Stelle von der/m Tierüberbringer/in zu unterzeichnen ist.

4. Auf Basis der Daten aus dem ausgedruckten Formular erstellt die/der behandelnde Tierärztin/Tierarzt eine Rechnung. Diese ist an die
Tierärztekammer Niedersachen
„Katzenkastration 2019“
Fichtestraße 13
30625 Hannover
zu adressieren und hat dem auf der Homepage ebenfalls, zu Demonstrationszwecken, abgebildeten Muster inhaltlich zu entsprechen. Abrechnungsmodalitäten siehe Kasten oben. Die ausgedruckten Dokumente und die Rechnung sind zusammen im Original einzusenden.

5. Diese werden in der Kammer mit den Angaben in der Datenbank abgeglichen.

6. Bei festgestellter Einhaltung der Bedingungen wird von der Kammer entsprechend der Anzahl der nachgewiesenen Behandlungen die Vergütung (abzüglich der Spende) zur Auszahlung auf das vom Rechnungseinreicher benannte Konto gebracht. Über den Betrag der Spende wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt und zugesandt.
Hinweis:
Logo Tierärztekammer Niedersachsen

Aufgrund des hohen Aufkommens ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 2 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen zu rechnen. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis

Hier als PDF von 2018, was in etwa der Aktion von 2019 entspricht

Machen Sie gerne einen Termin bei uns aus!
Telefon: 05865-355
https://docgoy.de

Freitag, 18. Oktober 2019

Jetzt auch bei Instagram!


Instagram scheint das soziale Netzwerk zu sein, wo man heute sein muss. 
This is the place to be

Ich veröffentliche dort seit einigen Monaten relativ regelmäßig meine täglichen Bilder.

Mit außergewöhnlichen Orten kann ich nicht dienen und so sehr ändert sich mein Aussehen auch nicht, dass ich täglich ein Selfie von mir einstellen muss ...
Also versuche ich es mit "Cat-Content" und "klugen Sprüchen", das funktioniert immer ;-)



Diese 6 Säulen decke ich mit meiner DocGoy UG und der Tierarztpraxis ab.

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