Sonntag, 9. März 2025

Katzenkastrationsaktion 2025: 17.3. - 30.4.25 in Niedersachsen


Katzenkastrationsaktion 2025: 17.3. - 30.4.25 in Niedersachsen


Jetzt schon aktiv werden
 und auf die nächste Katzenkastrationsaktion vorbereiten!
Der Termin ist wieder etwas langfristiger bekannt, sodass Vorbereitungen (s.u.) jetzt schon getroffen werden können!

Welche Katzen gehören zur Katzenkastrationsaktion?

  • Streunerkatzen = freilebende, wilde, unkastrierte, ungechippte, herrenlose Katzen (+ Kater), die keinen Besitzer haben oder keinem Gehöft zugeordnet werden können
  • ... und über 5 Monate alt sind - also alle Tiere vom Frühjahr & Herbst 2024, oder ältere

Diese Katzen gehören grundsätzlich NICHT zu den Tieren,

und werden ggf. über die Gemeinde, einen Tierschutzverein oder über private Spenden zur ganzjährigen Kastrationsaktion abgerechnet:

Katzen, die …
  • irgendwann einmal von den Besitzern aufgenommen wurden, jetzt aber schon länger dort ein zu Hause haben.
  • zu einem Bauernhof gehören.
  • schon gechippt sind.
  • sich unter Aufsicht beim Besitzer trotzdem unkontrolliert vermehrt haben.
  • irgendwo eingesammelt werden und deren Zuordnung / Besitzerstatus nicht gesichert ist.

Was kann vorbereitet werden?


1. Sichtung
  • Wo befinden sich solche Katzen/Kater?
  • In welchen Dörfern ist Bedarf? 
  • Wie ist die (vermutliche) Altersstruktur?
  • Wie viele Katzen / Kater sind es in etwa?
  • Wer ist bereit mitzuhelfen?

2. Anfüttern / an Menschen gewöhnen
  • Futterstellen bereitmachen und die Tiere daran gewöhnen
  • ggf. nicht ganz so wilde Tiere jetzt schon einfangen und versuchen an Menschen zu gewöhnen
  • ggf. die Falle (ungeöffnet) einfach schon mal in die Nähe der Futterstelle hinstellen

3. Logistik / Vorbereitung
  • Mit dem Tierschutzverein in Kontakt treten. Hierüber läuft die Abrechnung und Koordination mit der Tierarztpraxis.
    (--> Tierfreunde Wendland: https://www.tierfreunde-wendland.de/ )
  • Woher kommen die Fallen? Sind die Fallen in Ordnung und rel. sauber?
  • Gibt es genügend (saubere) Decken und (saubere) Handtücher sowie (saubere) Transport-Körbe für die Einquartierung der kastrierten Tiere, damit die Fallen wieder frei sind und ggf. zum 2. mal aufgestellt werden können?
  • Wer kümmert sich wann ums Aufstellen der Fallen?
  • Wo bleibt das Tier nach dem Einfangen bis zum nächsten Morgen?
  • Wer übernimmt den Transport am Morgen zum Tierarzt?
  • Wer holt das Tier am Nachmittag wieder ab?
  • Wo bleibt das Tier nach der OP bis zum nächsten Morgen?
  • Soll das Tier wieder ausgewildert werden, oder kann es jetzt vermittelt werden?

4. Ablauf Kastration 
  • Vom 17.3. - 21.3. haben wir Bei uns (DocGoy) schon Termine zur Kastration frei gehalten.
  • maximal 5 Tiere pro Tag können wir kastrieren
  • am Nachmittag vorher die Fang-Käfige "scharf" machen
  • Abends dann kontrollieren, ob Katzen gefangen wurden und dem Tierarzt / Tierfreunden melden
  • Katzen mit übergehängter Decke in einem Raum ohne Frost zwischenlagern bis zum Morgen - ggf. Wasser geben - möglichst kein weiteres Futter geben
  • Zum vereinbarten Termin das Tier in der Falle beim Tierarzt abliefern. 
  • Einen 2. Korb (sauber mit Handtüchern / verschließbar) zum Aufwachen mitbringen.
  • Nachmittags die kastrierten und registrierten Tiere wieder abholen
  • Im Korb in dem frostfreien Raum bis zum nächsten Morgen ausschlafen lassen


Konkreter Ablauf ausführlich:


1. Sie setzen sich mit einem Tierschutzverein in Verbindung, dass es "wilde" Katzen und Katzer gibt, die kastriert werden können. 

2. In Absprache mit dem Tierschutzverein werden Fallen aufgestellt und nach Absprache ggf. zusätzliche Personen zum Einfangen und Transport bereit gestellt.

3. Der Tierschutzverein macht einen Termin mit einem Tierarzt / Tierärztin, welche an dieser Aktion teilnehmen. (Unsere Praxis hält einige Termine extra dafür offen.) Liste der Tierärzte: http://tierarzt-lüchow-dannenberg.de

4. Die Tiere werden eingefangen und der Gemeinde als "Fundtiere" gemeldet. Dann werden die Katzen zum vereinbarten Termin in der Tierarztpraxis in den Fallen abgegeben. Dort werden sie kastriert, gechippt, registriert und in Transportkörbe (notfalls auch wieder die Falle) gelegt.

5. Die Tiere werden abgeholt und noch bis zum nächsten morgen sicher und fristfrei aufbewahrt und beobachtet.

6. Nach einer Erholungsphase von 12 - 24 Stunden können die kastrierten Tiere an Ort und Stelle wieder ausgesetzt, oder auch vermittelt werden.

7. Der Tierarzt rechnet mit den Organisierenden der Katzenkastrationsaktion ab und verzichtet dabei auf 30 - 40% seiner Bezahlung. (Anträge und Ablauf wie in den letzten Jahren über die Tierärztekammer Niedersachsen und dem Deutschen Tierschutzbund.)

In Ausnahmefällen können auch Privatpersonen Katzen/Kater nach Absprache selbstständig vorbeibringen. Dann bitte Personalausweis mitbringen. Besser ist es immer in Zusammenarbeit mit einer Tierschutzorganisation.

Dafür werden immer helfende Hände und/oder weitere Spenden benötigt: 
Tierfreunde Wendland: https://www.tierfreunde-wendland.de/
oder auch hier: https://katzenkastrationsaktion.de


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Katzenkastrationsaktion 2025

Die Katzenkastrationsaktion 2025 wird dankenswerterweise auch in diesem Jahr vom „Deutschen Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.“ durchgeführt werden. Die Tierärztekammer Niedersachsen stellt im Rahmen der Durchführung der Aktion weiterhin ihr Know-how und den technischen Hintergrund zur Verfügung. In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass der Vorstand des Landestierschutzverbandes Niedersachsen e.V. ehrenamtlich tätig ist, jedoch bemüht ist, Anfragen u.ä. zu der Aktion zeitnah zu beantworten. Sollte Rückmeldungen zeitlich verzögert beantwortet werden, bitten wir an dieser Stelle hierfür um Ihr Verständnis.

Die Kastrationsaktion freilebender Katzen („Streunerkatzen“) wird in diesem Jahr im Aktionszeitraum vom 17. März bis 30. April 2025 stattfinden.

Die vom Land Niedersachsen geförderte Kastrationsaktion wird in gewohnter Art durch die Landesbeauftragte für Tierschutz in Niedersachsen begleitet sowie von weiteren Tierschutzvereinen durch Spenden unterstützt.

Die Aktion dient wieder dem Ziel, die Zahl der Streunerkatzen in Niedersachsen weiter zu verringern und insbesondere die Nachhaltigkeit der vorangegangenen Aktionen zu sichern sowie wirksam und tierschutzgerecht die verwilderten Bestände zu regulieren. Hierfür erbringen die Tierarztpraxen in Niedersachsen die tierärztliche Leistung und tragen zu dieser Aktion mit einer Spende bei. Für diesen Einsatz im Sinne des Tierschutzes bedanken wir uns ausdrücklich.

Tiere, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, werden für die zugelassenen Adressaten (in der Regel gemeinnützige Vereine, Tierheime und Ehrenamtliche, die u.a. Futterstellen freilebender Hauskatzen – auch für Tierheime und Vereine – betreuen) bei Einhaltung aller Bedingungen weitestgehend kostenfrei (bzgl. der Kosten in den tierärztlichen Praxen) kastriert, gekennzeichnet und registriert.

Folgende Grundbedingungen gelten weiterhin:

Pro Tierarztpraxis sind in dem Aktionszeitraum (an jedem Standort) 40 Katzenkastrationen ab einem Lebensalter von fünf Monaten zuwendungsfähig. 

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Allgemeines Anschreiben aus 2024 - Auszug:

"Kostenlos kastriert werden können freilebende Hauskatzen ab dem Alter von vier Monaten. Vor der Einfangaktion sollten sich die Teilnehmenden bei den umliegenden Tierarztpraxen erkundigen, ob diese an der diesjährigen Katzenkastration teilnehmen.

Die eingefangenen Katzen sind bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde als Fundtiere zu melden.
Termine für die Kastration werden von einer teilnehmenden Tierarztpraxis vergeben, die auch die weiteren Formalitäten erledigt. 
Zum Termin ist der Personalausweis der Überbringer*in bzw. bei teilnehmenden Tierschutzvereinen/Tierheimen die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz sowie ein Nachweis der Gemeinnützigkeit vorzulegen. 

Die Überbringer*in der Katze unterschreibt, dass die Katze nicht aus einem Privathaushalt stammt und erklärt sich bereit, die Katze nach der erfolgten Kastration so lange zu versorgen, bis das Tier mit einer stetigen Nachversorgung an den Einfangort zurückgebracht werden kann.

Die Katze wird bei der Kastration in der Tierarztpraxis mit einem Mikrochip versehen und von der Praxis in einem Haustierregister als Fundtier der Gemeinde registriert, in der die Katze aufgefunden worden ist.

Auch in diesem Jahr sind nachfolgende Regularien einzuhalten: 
Pro Tierarztpraxis können im jeweiligen Aktionszeitraum 40 Katzen kastriert werden. Die Katzen dürfen frühestens im Alter von 16 Wochen kastriert werden."

Rechtliche Hinweise: 
Umgang mit Fundtieren in Niedersachsen - Eine Information des Tierschutzausschusses der Tierärztekammer Niedersachsen:

Ansprechpartner bei den Samtgemeinden für „FUNDTIERE“: 

• Herr Schulz (Samtgemeinde Lüchow - öffentliche Ordnung): 05841- 126-610 
• Frau Prothmann (Samtgemeinde Lüchow - öffentliche Ordnung): 05841-126-619
    https://www.luechow-wendland.de/home/buergerservice/telefon-und-e-mail-verzeichnis.aspx
• Frau Willmann (Samtgemeinde Gartow - Bürgeramt): 05846-82-25 
• Herr Saul (Samtgemeinde Gartow- Bürgeramt): 05846-82-18
    https://www.gartow.de/home/buergerservice/telefon-und-e-mail-verzeichnis.aspx
• Herr Schwarzer (Samtgemeinde Elbtalaue - Ordnung ): 05861-808-400 
• Herr Heinrich (Samtgemeinde Elbtalaue - Ordnung ): 05861-808-401
    https://www.elbtalaue.de/home/buergerservice/telefon-und-e-mail-verzeichnis.aspx

Artikel der letzten Jahre:

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