Check meinen Chip
Anders als in den vergangenen Jahren werden Hunde- und Katzenbesitzer in diesem September dazu aufgerufen, die Funktionsfähigkeit des Mikrochips in der Praxis überprüfen oder das Tier chippen zu lassen, wenn ohnehin ein medizinisch notwendiger Tierarztbesuch ansteht. Die Einschränkungen der Corona-Pandemie lassen es nicht zu, Tierbesitzer ausschließlich wegen der Kennzeichnung ihres Tieres zum Besuch einer Tierarztpraxis aufzufordern. Als Mediziner tragen Tierärzte eine besondere Verantwortung. Zu groß wäre die Gefahr, das Virus bei einem medizinisch nicht notwendigen Praxisbesuch zu verbreiten.
Hunde- und Katzenbesitzer eines bereits gekennzeichneten Tieres sollten die persönlichen Daten, mit denen das Tier beim Tierregister registriert ist, im Impfpass oder Registrierungs-Ausweis des Tieres selbst auf Aktualität überprüfen und ggf. online korrigieren oder telefonisch beim Tierregister aktualisieren lassen.
Grund für die Aktion ist, dass immer noch viel zu wenige Tiere gekennzeichnet und noch weniger Tiere registriert werden, obgleich diese einfachen Maßnahmen sicherstellen, dass ein entlaufenes Tier schnell wieder an seinen Besitzer zurück vermittelt werden kann. Häufig stimmen aber auch bei einem gekennzeichneten und registrierten Tier die Daten nicht mehr, sodass eine Rückführung ebenfalls nicht möglich ist und das gekennzeichnete Tier dann bestenfalls im Tierheim landet.
Die Aktion soll mithelfen, Tierheime zu entlasten und die Register von unnötigem Datenmüll zu befreien. Überdies verschafft sie Tierhaltern die Sicherheit, beim Grenzübertritt oder bei einer Kontrolle des Ordnungsamtes einen tatsächlich funktionierenden Chip im Tier zu wissen.
Die Aktion soll mithelfen, Tierheime zu entlasten und die Register von unnötigem Datenmüll zu befreien. Überdies verschafft sie Tierhaltern die Sicherheit, beim Grenzübertritt oder bei einer Kontrolle des Ordnungsamtes einen tatsächlich funktionierenden Chip im Tier zu wissen.
* In Niedersachsen ist die Anmeldung beim Niedersächsischen Hunderegister verpflichtend, ebenso wie die Meldung das Hundes bei der Gemeinde / Samtgemeinde.
Auch die Kennzeichnung per Chip ist in Niedersachsen für Hunde und Im ganzen Landkreis Lüchow-Dannenberg gesetzlich verbindlich vorgeschrieben.
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