Freitag, 18. Juli 2025

Urlaub / Reisen ins Ausland mit Hund


Urlaub / Reisen ins Ausland mit Hund


Immer wieder werden wir nach genauen Informationen über Vorschriften gefragt, die für Auslandsreisen mit Tieren (meistens Hunde) gelten.
Dabei ist es meistens nicht das Problem ins Ausland zu reisen, sondern von dort wieder nach Deutschland bzw. in die EU einzureisen / zurückzureisen. 

Da sich die Vorschriften alle Nase lang ändern und auch die Liste der Länder für die abweichende Vorschriften gelten ändert, können keine allgemeingültige Angaben von uns gemacht werden.

Besonders über gezielte Vorschriften für spezielle Länder können wir als Tierärzte keine rechtsverbindliche Auskunft geben.
Diese müssen Sie sich selbstständig bei den zuständigen Ämtern / Botschaften besorgen.

Die Anforderungen können dann wiederum (zumindest teilweise) vom Haustierarzt erfüllt werden

Grundsätzlich können folgende Auflagen gemacht werden:


1. Es muss ein aktuell gültiger Tollwut-Impfschutz vorliegen. Dieser hält normalerweise 3 Jahre an und muss in einem EU-Impfpass = EU Heimtierausweis vom Tierarzt eingetragen werden. Dabei gilt das letzte Datum im Eintrag als "gültig bis" ...

2. Es muss eine eindeutige Kennzeichnung vorliegen. Heutzutage ist das meistens ein Mikro-Chip, der üblicherweise unter der Haut auf der linken Halsseite sitzt

3. Es kann ein AMTLICHES Gesundheitszeugnis verlangt werden, welches von einem AMTS-TIERARZT ausgefüllt werden muss. Das ist nicht der Haustierarzt, sondern ein Tierarzt im Veterinäramt (bei uns in Lüchow).

4. Es kann verlangt werden, dass eine Wurmkur zu einem bestimmten Zeitpunkt dem Tier eingegeben werden muss, ggf. unter Aufsicht eines Tierarztes, der das bescheinigt, oder direkt an der Grenze beim Zoll.

5. Es kann auch verlangt werden, dass eine Titer-Bestimmung auf Tollwut vorgenommen werden muss. Das erfolgt über eine Blutprobe, die der Haustierarzt abnimmt und an spezielle zugelassene Labore einsendet. Der Befund muss dann im Impfpass liegen. Die Untersuchung beim Labor kann 3 - 14 Tage dauern und sollte rechtzeitig vor Reiseantritt durchgeführt werden. Evtl. gibt es spezielle weitere Fristen, die dabei eingehalten werden müssen.

6. Es kann auch sein, dass eine Prophylaxe gegen Ektoparasiten (Flöhe / Zecken / Milben) verlangt wird. Bei Reisen in die Mittelmeerregion empfehlen wir wegen der dort vorkommenden Stechmücken (als Überträger von ansteckenden Erkrankungen) eine spezielle Parasitenprophylaxe.

7. Die weiteren Impfungen sind von Land zu Land unterschiedlich. Wir empfehlen trotzdem alle Hunde gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose zu impfen. Die Dauer des Impfschutzes variiert von Impfstoff zu Impfstoff. 
Die Angaben "bis zu 2 Jahren" z.B. bedeutet, dass je nach loklalem Infektionsgeschehen die Nachimpfung alle 2 Jahre oder früher erfolgen sollte.
Da es bei uns in der Gegend sowohl Staupe als auch Leptospirose gibt, empfehlen wir alle Impfungen (außer Tollwut) jährlich aufzufrischen.

8. Bei Flugreisen gelten natürlich noch andere Vorschriften, die bei den jeweiligen Fluglinien nachgefragt werden müssen. Selbiges gilt auch für Bahnreisen. Bei langen Autoreisen denken Sie bitte an genügend Pausen und eine Reiseapotheke auch für Ihre Tiere.

9. Für einige Länder gelten auch noch spezielle Vorschriften für bestimmte Rassen - meistens sog. "Kampfhunde" oder "Herdenschutzhunde"

10. Wenn Sie ins Ausland mit Ihrem Hund reisen wollen, machen sie sich bitte RECHTZEITIG schlau, welche Auflagen es dort zu erfüllen gibt bzw. was Sie zur Wiedereinreise in die EU benötigen. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin ihn der Tierarztpraxis Ihres Vertrauens. Kontrollieren Sie den Impfstatus bzw. sprechen Sie das bei ihrem nächsten Tierarztbesuch.

Auf folgenden Seiten können Sie sich weiter informieren:

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