Dienstag, 19. März 2024

Tierschutzvereine sind kein Selbstbedienungsladen


Tierschutzvereine sind kein Selbstbedienungsladen


Ein Tierschutzverein, wie z.B. die "Tierfreunde Wendland" besteht aus ehrenamtlichen engagierten Privatpersonen, die sich spendenbasiert in ihrer Freizeit freiwillig zur Aufgabe gemacht haben, etwas für den Tierschutz zu unternehmen.

Wenn Sie die Arbeit speziell für die Katzenkastrationsaktionen unterstützen möchten, klicken Sie bitte hier --> Katzenkastrationsaktion.de
In diesem Fall und zu dieser Jahreszeit steht die Kastration von Katzen und Katern, die keinen nachweisbaren Besitzer haben ganz oben auf der ToDo Liste.

So eine Kastrationsaktion bedarf der Planung, der Absprache und der genauen Terminierung, soweit möglich.

  • Es muss eine Absprache mit dem jeweiligen Tierschutzverein stattfinden, dass an einem Ort wilde Katzen eingefangen werden sollen. 
  • Der Tierschutzverein kann dann logistische und wenn nötig auch finanzielle Hilfe gewähren.
  • Es muss sichergestellt werden, dass diese Tiere wirklich keinen Besitzer haben, denn sonst ist dieser für die Tiere verantwortlich.
    • In Lüchow-Dannenberg haben wir in jeder Samtgemeinde eine Kastrations- und Chippflicht für Freigänger-Katzen.
  • Es müssen die Tiere bei der zuständigen Samtgemeinde als "Fundtiere" gemeldet werden und eine Kostenübernahme angefragt werden.
    • "Eigentlich" sind die Samtgemeinden dazu verpflichtet.
  • Erst wenn diese, aus welchen Gründen auch immer, verweigert wird, springt ggf. der Tierschutzverein auch finanziell ein.
  • Sodann müssen die Tiere vorsichtig angefüttert werden.
  • Sie müssen beobachtet werden, ob nicht vielleicht eine Katze schon "rollig" oder sogar tragend ist.
  • Dann müssen die richtigen Fangkäfige besorgt werden (s.u.).
  • Danach kann dann die Nähe zu den Fangkäfigen geübt werden.
  • Bei Akzeptanz der Käfige muss ein vorläufiger Termin mit einem Tierarzt vereinbart werden.
  • Es darf immer nur ein Tier pro Fangkasten eingefangen werden.
  • Die tiergerechte Lagerung der eingefangen Tiere bis zum Zeitpunkt des Kastrationstermins muss gewährleistet sein.
  • Ein geeigneter 2. Aufwachkorb für die Katze muss organisiert werden.
  • Der Fahrdienst zum Hinbringen und wieder Abholen zum und vom Tierarzt muss organisiert werden.
  • Die Überwachungsphase nach der Operation für mindestens weitere 12 Stunden muss gewährleistet sein.
  • Vor allem muss der Verein auch noch genügend Spendengelder auf dem Konto haben.



Wenn mit uns als Tierarzt zusammengearbeitet wird, läuft das in der Regel folgendermaßen ab:

  1. Es wird ein Termin mit uns vereinbart. 
  2. Je nach Anzahl der eingefangen Tiere jeweils wochentags ab 7:30 Uhr.
  3. Der Fahrdienst bringt uns die passenden Fangkisten und eine 2. Aufwachbox pro Tier.
  4. Danach werden die Tiere von uns einzeln in den Narkosekäfig umgesetzt. 
    • Dafür ist unbedingt ein passender Selbstfangkäfig nötig, damit beim Umsetzen der wilden Tiere keines ausbrechen und Menschen verletzen bzw. die Praxis verwüsten kann.
  5. Dann erfolgt die Narkose und die Einschlafphase.
  6. In der Zwischenzeit erfolgen die OP-Vorbereitungen.
  7. Die eigentliche Kastration eines Katers dauert etwa 30 Minuten, die einer Katze etwa 60 Minuten.
  8. Es wird je nach Absprache das Tier markiert (damit es nicht noch einmal eingefangen wird), gechippt, fotografiert, antibiotisch behandelt, ggf. auch noch gegen Ekto- und Endoparasiten oder sonstige augenfällige Verletzungen behandelt.
  9. Die Tiere werden in eine Liste eingetragen, um hinterher nachverfolgen zu können, woher sie kamen, wo sie bleiben und was gemacht wurde.
  10. In der Regel verbleiben die Tiere dann in dem 2. Aufwachkorb bis zum Ende der tiefen Narkose und können dann ab 15:00 Uhr wieder bei uns abgeholt werden.



Was auf gar keinen Fall geht:

  • Einfach ungefragt irgendwelche Tiere mit irgendwelchen falsch dimensionierten Fallen einfangen.
  • Dann zu erwarten, dass sich ohne vorherige Absprache der Tierschutzverein um alles Weitere zu kümmern hat.
  • Die Anspruchshaltung zu haben, dass ohne weiteren eigenen persönlichen Einsatz alles einfach so von anderen geregelt wird.
  • Die Katzen vorher nicht zu beobachten, denn sonst hat der Tierarzt wieder eine tragende Katze auf dem OP-Tisch liegen und das ist dann ein ganz anderer Operationsaufwand.
  • Tiere, die offensichtlich zu einem Hof oder einem Grundstück gehören, also nachweislich einen Besitzer haben, auf Kosten der Samtgemeinde oder eine Tierschutzvereines kastrieren zu lassen.
  • Fundtiere nicht bei der Samtgemeinde wenigstens zu melden.

Folgendes ist grundsätzlich und nach Möglichkeit noch zu beachten:

  1. 12 Stunden vorher bitte keine Futter, außer zum Anlocken in eine Lebendfalle.
  2. Wasser kann zur freien Verfügung angeboten werden
  3. Bei wilden Katzen unbedingt eine „kleine“ Transportbox mit Öffnung nach vorn, oder einen "passenden" Selbstfangkäfig.
  4. Bei Fallen bitte einen 2. sicheren Aufwachkorb mitbringen, damit die kastrierten Tiere nicht wieder zurück in die Falle gelegt werden müssen.
  5. Nur eine Katze / Kater pro Box oder Falle (KEIN Weidenkorb!)
  6. Achtung! April / Mai und September / Oktober auf sichtbar tragende Katzen (sehr dicker Bauch, ggf. Gesäugeanbildung) achten. Diese dann nicht zum Kastrieren bringen.
    • Kastration dann ca. 6 – 8 Wochen nach dem Werfen
  7. Nach der OP für mindestens weitere 12 Std. unter Beobachtung halten
  8. Kann ab 6 Std. nach der OP wieder ein wenig zu Fressen haben

Ihre Hilfe ist gefragt:

Unterstützen Sie bitte alle die wertvolle Arbeit der Tierschutzvereine und ganz speziell hier im Landkreis Lüchow-Dannenberg die Arbeit der "Tierfreunde Wendland e.V.", welcher auch die Tiertafel in Lüchow organisiert hat.

  • Helfende Hände werden immer gebraucht.
  • Pflegestationen für kranke Tiere (Hunde, Katzen und anderes) werden immer gesucht.
  • Ein neues liebevolles Zuhause für alte, junge und alles dazwischen werden immer benötigt.
  • Und last but not least - das Geld ist immer knapp...


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