Samstag, 30. März 2024

Notfall oder kein Notfall, das ist hier die Frage - Wildtiere in der Kleintierpraxis


Notfall oder kein Notfall, das ist hier die Frage


  • "Da ist eine Amsel gegen unser Fenster geflogen. Wer ist denn dafür zuständig?"
  • "Da liegt ein verletzter Igel im Garten. Da muss sich doch jemand drum kümmern!"
  • "In Dannenberg fliegt eine Taube, die hat glaube ich nur noch ein Bein. Wenn kann ich da anrufen damit sich jemand darum kümmert?"
  • "Bei uns auf der Weide ist glaube ich ein Kiebitz, der kann nicht mehr fliegen? Wer kümmert sich denn jetzt darum?"

Grundsätzlich muss an dieser Stelle einmal gesagt werden, dass es nicht für alles eine "zuständige Stelle" gibt. Nicht für alles ist eine staatliche Stelle verantwortlich.

Wenn die Amsel nun gegen Ihre Fensterscheibe geflogen ist, weil diese nicht entspiegelt ist, oder Ihr Rasenroboter den Igel erwischt hat, dann liegt das in Ihrem Verantwortungsbereich.

Bei Wildtieren, die nicht artengeschützt sind (allgemeine Liste HIER bzw. spezielle Auflistung HIER) und nicht dem Jagdrecht unterliegen (Liste im Artikel HIER) gibt es keine offiziell zuständigen Stellen.

Sie haben jetzt 4 Möglichkeiten:

1. Sie kümmern sich selbst um das Tier. Setzen z.B. die Amsel in einen Karton, stellen Wasser dazu und schauen, ob sie bis zum nächsten Morgen wieder so fit ist, dass sie fliegen kann. Falls nicht, stehen die Chancen auf Heilung sowieso sehr schlecht.
Sie setzen den Igel in eine Kiste, Säubern mit Wasser so gut es geht die Verletzung, stellen Wasser und Katzenfutter in die Kiste und beobachten, wie sich das Tier entwickelt.

2. Sie suchen im Internet jemanden, der sich auf die Pflege von Vögeln oder Igeln z.B. spezialisiert hat. Meistens sind das Privatpersonen, die sich einfach im Laufe der Zeit ein gewisses Fachwissen angeeignet haben. Dort können Sie mit Glück vielleicht ihren Fall und somit auch Ihre Verantwortung abgeben. Diese Personen freuen sich dann bestimmt auch über eine kleine Spende für die weiteren Kosten die dann entstehen.

3. Sie rufen einen Tierarzt an, der sich je nach Lage des Falles um das Tier kümmert, dieses zu einer passenden Pflegestelle weitervermittelt, das Tier selbst pflegt oder es erlöst. Dieses wird mit Sicherheit Kosten verursachen, die Sie als Überbringer zahlen müssen. Denn auch wenn der Tierarzt aufgrund des Tierschutzgesetzes Schmerzen und Leiden lindern soll, so steht in keinem Gesetz, dass dieses kostenlos zu geschehen hat.

4. Sie überlassen der Natur alles Weitere. Ein verletztes Tier in der Natur bedeutet auch immer eine leichtere Beute für ein anderes Tier, das auch seine Jungen zu versorgen hat.

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https://hund-katze-heimtier-kleintier.de/verletze-tiere-fundtiere-wildtiere-was-wer-wohin/



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