Donnerstag, 29. Oktober 2020

Katzenkastrations-Aktion in Niedersachsen 2020


Katzenkastrations-Aktion vom 02.11.2020 - 14.12.2020

Der Tierärztekammer wurde heute kurzfristig der Förderbescheid für eine weitere Katzenkastrationsaktion zugestellt. (Originalmeldung hier)

Diese wird in gewohnter Weise unterstützt durch die Landesbeauftragte für Tierschutz in Niedersachsen sowie weitere Projektpartner - Deutscher Tierschutzbund Bundesgeschäftsstelle und Landesverband Niedersachsen e.V., Tasso e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. - bmt und den Verband niedersächsischer Tierschutzvereine e. V. - vnt.

Es wird daher in der Zeit vom 02.11.2020 bis 14.12.2020 wieder eine entsprechende Kastrationsaktion freilebender, halterloser Katzen (Kater & Katzin) stattfinden.

Tiere, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, werden für die zugelassenen Adressaten (in der Regel gemeinnützige Vereine, Tierheime und ehrenamtlich für diese Tätige) bei Einhaltung aller Bedingungen weitestgehend kostenfrei (bzgl. der Kosten in den tierärztlichen Praxen) kastriert, gekennzeichnet und registriert. Aufgrund der bisherigen Aktionen dient auch diese wieder dem Ziel, die Kastration die Zahl der Streunerkatzen in Niedersachsen weiter zu verringern und insbesondere die Nachhaltigkeit der vorangegangenen Aktionen zu sichern sowie wirksam die verwilderten Bestände zu regulieren.

Eine finanzielle Entlastung der in diesem Bereich tätigen Tierheime und Tierschutzvereine sowie eine Unterstützung in ihrer Arbeit bei der Betreuung von entsprechenden Katzenpopulationen ist ebenfalls paralleles Ziel der Aktion. Noch immer übernehmen die entsprechenden Kosten für herrenlose Tiere nicht alle niedersächsischen Kommunen. Daher wird mit dieser wiederholten Zuschussförderung seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie Geldspenden der benannten Akteure ein Fond geschaffen, aus dem die GOT-konforme Vergütung (auf kalkulierter Basis eines Mindestsatzes) entsprechender Behandlungen durch beteiligte Tierärztinnen/Tierärzte erfolgen wird.

Der Tierärztekammer kommt wie bisher die Koordination, Verwaltung und Abwicklung der Aktion zu. Wir danken schon jetzt allen Kolleginnen und Kollegen, welche sich tatkräftig im Rahmen auch dieser Aktion einbringen. Wie schon anlässlich der letzten Kastrationsaktionen erfolgt der Zugang zur Teilnahme mit allen weiteren Informationen sowie den ausführlichen Teilnahmebedingungen über das Mitgliederlogin auf der Homepage der Tierärztekammer (ab 2.11.2020 freigeschaltet).

Bitte beachten Sie:
Abrechnungen für ausschließlich während des Aktionszeitraumes nachgewiesene Behandlungen können nur berücksichtigt werden, wenn deren Belege vollständig und entsprechend den Förderbedingungen bis spätestens Mitte 31.12.2020 bei der Tierärztekammer eingegangen sind!

Die Bedingungen zur Teilnahme an dieser werden sich weitestgehend an denen der letzten Aktionen aus den Vorjahren orientieren (s.u.). Bitte lesen Sie sich diese vor einer Teilnahme genau durch!

Machen Sie schnell einen Termin bei uns aus, denn aus Erfahrung ist der "Topf" schon nach wenigen Tagen verbraucht!
Telefon: 05865-355


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Hier der Blogartikel zu Kastrationsaktion von 2019


Generelle Hinweise/Bedingungen (von 2019):
Für den genauen Ablauf sowie die zwingend einzuhaltenden Bedingungen lesen Sie bitte weiter oder besuchen ab 04.11.2019 die Homepage der Tierärztekammer unter www.tknds.de und rufen den entsprechenden Menüpunkt „Katzenkastration 2019“ auf.

a) Als behandelnde Tierärztinnen/Tierärzte sind ausschließlich diejenigen mit Praxissitz im Bundesland Niedersachsen teilnahmeberechtigt.

b) Tiere zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung bei den beteiligten Tierärztinnen / Tierärzten vorstellen können gemeinnützige Tierschutzvereine und Tierheime. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit bei Vereinen ist durch eine entsprechende behördliche Bestätigung spätestens zum Zeitpunkt der Behandlung vorzulegen. Tierheime legen eine amtliche Betriebserlaubnis bzw. einen äquivalenten Nachweis, aus welchem sich die entsprechende Zulassung/Anerkennung ergibt, vor.

c) In Ausnahmefällen können auch Privatpersonen herrenlose, freilebende Katzen behandeln lassen, wenn eine Legitimation durch einen gültigen Personalausweis erfolgt. Die darin enthaltenden Daten sind von der/dem teilnahmeberechtigten Tierärztin/Tierarzt aufzunehmen.

d) Auf dem von der Homepage der Tierärztekammer Niedersachsen auszudruckenden Formular, welches zwingend zu benutzen ist, bestätigen der/die Überbringer(in) mit eigenhändiger Unterschrift, dass die vorgestellten Tiere tatsächlich herrenlos sowie freilebend sind und nur zum Zweck der Kastration eingefangen wurden und anschließend wieder in die Freiheit entlassen werden.

Eine Abrechnung/Erstattung aus dem Fond erfolgt ausschließlich und verbindlich auf Basis folgender (gerundeter) Kostensätze:
Kastration Katze weiblich (nach GOT incl. Transponder, Meldung, MwSt.) = 140,00 €
Kastration Katze männlich (nach GOT incl. Transponder, Meldung, MwSt.) = 85,00 €
Jeder Tierarzt spendet 25,-€ pro im Formular erfassten Tier an den Fond.

Ohne das Vorliegen dieser oben benannten Bedingungen erfolgt keine Vergütung der Leistungen, weder aus dem Fond noch von der Tierärztekammer Niedersachsen!
Für die Einhaltung der Bedingungen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.

Ablauf

1. Berechtigte Überbringer erscheinen mit den Tieren in der Praxis.

2. 
Vor der Behandlung tragen Sie alle notwendigen Daten in die unter www.tknds.de -> "Katzenkastration 2019“ zur Verfügung gestellte Formularmaske der Tierärztekammer Niedersachsen ein.

3. Aus dieser wird nach vollständigem Eintrag ein pdf-Dokument (Auftragsbeleg) generiert, welcher auszudrucken und an der entsprechenden Stelle von der/m Tierüberbringer/in zu unterzeichnen ist.

4. Auf Basis der Daten aus dem ausgedruckten Formular erstellt die/der behandelnde Tierärztin/Tierarzt eine Rechnung. Diese ist an die
Tierärztekammer Niedersachen
„Katzenkastration 2019“
Fichtestraße 13
30625 Hannover
zu adressieren und hat dem auf der Homepage ebenfalls, zu Demonstrationszwecken, abgebildeten Muster inhaltlich zu entsprechen. Abrechnungsmodalitäten siehe Kasten oben. Die ausgedruckten Dokumente und die Rechnung sind zusammen im Original einzusenden.

5. Diese werden in der Kammer mit den Angaben in der Datenbank abgeglichen.

6. Bei festgestellter Einhaltung der Bedingungen wird von der Kammer entsprechend der Anzahl der nachgewiesenen Behandlungen die Vergütung (abzüglich der Spende) zur Auszahlung auf das vom Rechnungseinreicher benannte Konto gebracht. Über den Betrag der Spende wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt und zugesandt.

Hinweis:

Logo Tierärztekammer Niedersachsen


Aufgrund des hohen Aufkommens ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 2 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen zu rechnen. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis

Hier als PDF von 2018, was in etwa der Aktion von 2019 entspricht

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