Montag, 23. Juli 2018
Katze gefunden - was jetzt?
Es kommt immer einmal wieder vor, dass Patientenbesitzer bei uns mit einer "gefundenen Katze" vor der Tür stehen.
Was ist jetzt zu tun, wem gehört die Katze, wann muss was wem gemeldet werden?
1. Jedes Fundtier (Katze / Hund) muss grundsätzlich immer der Gemeinde / Samtgemeinde gemeldet werden (s. Dokument).
Hier bei uns ist das das Bürgerbüro der Samtgemeinde Dannenberg
Postanschrift:
Rosmarienstraße 3
29451 Dannenberg (Elbe)
05861 808-333
E-Mail info@elbtalaue.de
Besucheradresse:
Bürgerbüro Dannenberg (Elbe), Am Markt 5
29451 Dannenberg (Elbe)
Mo. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Do. 13:30 - 16:30 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
2. Dann sollte ein Tierarzt (z.B. Dr. Goy 05865-355) aufgesucht werden, um zu schauen, ob die Katze gekennzeichnet ist (Chip oder Tätowierung) und auch gemeldet ist, sodass der Besitzer ermittelt werden kann.
Zudem muss geschaut werden, ob das Tier verletzt ist und z.B. gegen Parasiten behandelt werden muss.
3. Wenn der Finder die Katze aufnehmen kann und will und auch die Kosten der ggf. anfallenden Behandlung übernehmen will, so kann selbstverständlich das Tier weiterhin in der Obhut des Finders bleiben, sofern Punkt 1 und 2 erfüllt sind. Eine Kostenübernahme von z.B. privat bezahlten Tierarztrechnungen durch die Samt-Gemeinde bzw. eine Rechnungsstellung vom Tierarzt an die Samt-Gemeinde ist nicht möglich.
4. Wenn das Tier nicht vom Finder aufgenommen werden kann und/oder die ggf. anfallenden Kosten nicht übernommen werden wollen/können, muss das Tier zur Tierhilfe Wendland gebracht werden. Es besteht dafür ein Vertrag zwischen der Samtgemeinde und der Tierhilfe Wendland. Diese kümmert sich dann um die Behandlung, die Unterbringung, die Kosten, die Suche nach dem Besitzer und die Weitervermittlung.
5. Melden Sie das Tier auch auf den diversen Suchseiten bzw. auf Ihrer eigenen Facebook-Seite, damit der Besitzer auch bei einem nicht gechipten Tier die Möglichkeit hat dieses wieder zu finden. (Hier finden Sie weitere Hinweise dazu: http://tierarzt-lüchow-dannenberg.de oder unter https://docgoy.blogpage.eu/tierarzt-infos/)
6. Fundtiere unterliegen hinsichtlich des Eigentumserwerbs den gleichen Fristen wie Fundsachen, können jedoch nach einer Frist von vier Wochen durch die zuständige Behörde weitervermittelt werden. Das Tier kann also an den Finder oder eine dritte Person weitervermittelt werden, jedoch ohne dass diese Eigentum an dem Tier erwerben. Der Eigentumserwerb erfolgt weiterhin nach Ablauf der 6-monatigen Frist. (Quelle: Wikipedia)
Also im Klartext:
Wenn Sie die Katze bei der Samtgemeinde Dannenberg als Fundtier gemeldet haben, sie selbst aufnehmen können und die Behandlungskosten tragen wollen, kann das Tier bei Ihnen bleiben, sofern sich der Eigentümer nicht meldet.
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