Katzenkastrations-Aktion vom 15.01.2018 – 15.03.2018
Unterstützt durch die
Landesbeauftragte für Tierschutz in Niedersachsen sowie weitere
Projektpartner (Deutscher Tierschutzbund - Landesverband
Niedersachsen e.V., Deutscher Tierschutzbund - Bundesgeschäftsstelle
und Tasso e.V.) führt die Tierärztekammer Niedersachsen im Zeitraum
vom 15. Januar bis 15. März 2018 eine Aktion zur
Unterstützung der Kastration freilebender, herrenloser Katzen und
Kater durch.
Tiere, die diese Voraussetzungen erfüllen, sollen für die beteiligten Überbringer (in der Regel gemeinnützige Vereine) kostenneutral kastriert, gekennzeichnet und registriert werden. Damit wird zum einen das Ziel verfolgt, durch die Kastration von einer signifikanten Anzahl wiederum die Zahl der Streunerkatzen in Niedersachsen zu verringern um damit nachhaltig und wirksam die Bestände zu regulieren.
Das gemeinsame Projekt hat zum anderen das Ziel, Tierheime und Tierschutzvereine in ihrer Arbeit bei der Betreuung von freilebenden, herrenlosen Katzenpopulationen finanziell zu entlasten. Aktuell werden die entsprechenden Kosten für herrenlose Tiere in der Regel von den Kommunen nicht übernommen. Daher wurde mit einer Zuschussförderung seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie Geldspenden der benannten Akteure ein Fond geschaffen, aus dem die GOT-konforme Vergütung entsprechender Behandlungen durch beteiligte Tierärztinnen/e erfolgen wird.
Der Tierärztekammer kommt hierbei die Verwaltung und Abwicklung der Aktion zu.
Wir danken schon jetzt allen Kolleginnen und Kollegen, welche sich tatkräftig im Rahmen der Aktion einbringen.
Bitte beachten Sie:
Zuwendungen aus dem dafür eingerichteten Fond können ausschließlich für während des Aktionszeitraumes nachgewiesene Behandlungen gewährt werden!
Für den genauen Ablauf sowie die zwingend einzuhaltenden Bedingungen lesen Sie bitte weiter oder besuchen ab 08.01.2018 die Homepage der Tierärztekammer unter www.tknds.de und rufen den entsprechenden Menüpunkt „Katzenkastration 2018“ auf.
Generelle
Hinweise/Bedingungen:
a) Als behandelnde Tierärztinnen/Tierärzte sind ausschließlich diejenigen mit Praxissitz im Bundesland Niedersachen teilnahmeberechtigt.
b) Tiere zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung bei den beteiligten Tierärztinnen / Tierärzten vorstellen können gemeinnützige Tierschutzvereine und Tierheime. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit bei Vereinen ist durch eine entsprechende behördliche Bestätigung spätestens zum Zeitpunkt der Behandlung vorzulegen. Tierheime legen eine amtliche Betriebserlaubnis bzw. einen äquivalenten Nachweis, aus welchem sich die entsprechende Zulassung/Anerkennung ergibt, vor.
c) In Ausnahmefällen können auch Privatpersonen herrenlose, freilebende Katzen behandeln lassen, wenn eine Legitimation durch einen gültigen Personalausweis erfolgt. Die darin enthaltenden Daten sind von der/dem teilnahmeberechtigten Tierärztin/Tierarzt aufzunehmen.
d) Auf dem von der Homepage der Tierärztekammer Niedersachsen auszudruckenden Formular, welches zwingend zu benutzen ist, bestätigen der/die Überbringer(in) mit eigenhändiger Unterschrift, dass die vorgestellten Tiere tatsächlich herrenlos sowie freilebend sind und nur zum Zweck der Kastration eingefangen wurden und anschließend wieder in die Freiheit entlassen werden.
a) Als behandelnde Tierärztinnen/Tierärzte sind ausschließlich diejenigen mit Praxissitz im Bundesland Niedersachen teilnahmeberechtigt.
b) Tiere zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung bei den beteiligten Tierärztinnen / Tierärzten vorstellen können gemeinnützige Tierschutzvereine und Tierheime. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit bei Vereinen ist durch eine entsprechende behördliche Bestätigung spätestens zum Zeitpunkt der Behandlung vorzulegen. Tierheime legen eine amtliche Betriebserlaubnis bzw. einen äquivalenten Nachweis, aus welchem sich die entsprechende Zulassung/Anerkennung ergibt, vor.
c) In Ausnahmefällen können auch Privatpersonen herrenlose, freilebende Katzen behandeln lassen, wenn eine Legitimation durch einen gültigen Personalausweis erfolgt. Die darin enthaltenden Daten sind von der/dem teilnahmeberechtigten Tierärztin/Tierarzt aufzunehmen.
d) Auf dem von der Homepage der Tierärztekammer Niedersachsen auszudruckenden Formular, welches zwingend zu benutzen ist, bestätigen der/die Überbringer(in) mit eigenhändiger Unterschrift, dass die vorgestellten Tiere tatsächlich herrenlos sowie freilebend sind und nur zum Zweck der Kastration eingefangen wurden und anschließend wieder in die Freiheit entlassen werden.
Eine Abrechnung/Erstattung aus dem Fond
erfolgt ausschließlich und
verbindlich auf Basis
folgender (gerundeter) Kostensätze:
- Kastration Katze weiblich (nach GOT incl. Transponder, Meldung, MwSt.) = 140,00 €
- Kastration Katze männlich (nach GOT incl. Transponder, Meldung, MwSt.) = 85,00 €
Jeder Teilnehmer (Tierarzt!) spendet 25,-€ pro im Formular erfassten Tier an den Fond.
- Kastration Katze weiblich (nach GOT incl. Transponder, Meldung, MwSt.) = 140,00 €
- Kastration Katze männlich (nach GOT incl. Transponder, Meldung, MwSt.) = 85,00 €
Jeder Teilnehmer (Tierarzt!) spendet 25,-€ pro im Formular erfassten Tier an den Fond.
Ohne das Vorliegen dieser oben benannten Bedingungen erfolgt
keine Vergütung der Leistungen, weder aus dem Fond noch von der
Tierärztekammer Niedersachsen!
Für die Einhaltung der Bedingungen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
Für die Einhaltung der Bedingungen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
Ablauf1.
Berechtigte Überbringer erscheinen mit den Tieren in der Praxis.
2. Vor der Behandlung tragen Sie alle notwendigen Daten in die unter www.tknds.de -> "Katzenkastration 2018“ zur Verfügung gestellte Formularmaske der Tierärztekammer Niedersachsen ein.
3. Aus dieser wird nach vollständigem Eintrag ein pdf-Dokument (Auftragsbeleg) generiert, welcher auszudrucken und an der entsprechenden Stelle von der/m Tierüberbringer/in zu unterzeichnen ist.
4. Auf Basis der Daten aus dem ausgedruckten Formular erstellt die/der behandelnde Tierärztin/Tierarzt eine Rechnung. Diese ist an die
2. Vor der Behandlung tragen Sie alle notwendigen Daten in die unter www.tknds.de -> "Katzenkastration 2018“ zur Verfügung gestellte Formularmaske der Tierärztekammer Niedersachsen ein.
3. Aus dieser wird nach vollständigem Eintrag ein pdf-Dokument (Auftragsbeleg) generiert, welcher auszudrucken und an der entsprechenden Stelle von der/m Tierüberbringer/in zu unterzeichnen ist.
4. Auf Basis der Daten aus dem ausgedruckten Formular erstellt die/der behandelnde Tierärztin/Tierarzt eine Rechnung. Diese ist an die
Tierärztekammer
Niedersachen
„Katzenkastration 2018“
Fichtestraße 13
30625 Hannover
„Katzenkastration 2018“
Fichtestraße 13
30625 Hannover
zu adressieren und hat dem auf der Homepage ebenfalls, zu
Demonstrationszwecken, abgebildeten Muster inhaltlich
zu entsprechen. Abrechnungsmodalitäten siehe Kasten oben. Die
ausgedruckten Dokumente und die Rechnung sind zusammen im Original
einzusenden.
5. Diese werden in der Kammer mit den Angaben in der Datenbank abgeglichen.
6. Bei festgestellter Einhaltung der Bedingungen wird von der Kammer entsprechend der Anzahl der nachgewiesenen Behandlungen die Vergütung (abzüglich der Spende) zur Auszahlung auf das vom Rechnungseinreicher benannte Konto gebracht. Über den Betrag der Spende wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt und zugesandt.
Hinweis:5. Diese werden in der Kammer mit den Angaben in der Datenbank abgeglichen.
6. Bei festgestellter Einhaltung der Bedingungen wird von der Kammer entsprechend der Anzahl der nachgewiesenen Behandlungen die Vergütung (abzüglich der Spende) zur Auszahlung auf das vom Rechnungseinreicher benannte Konto gebracht. Über den Betrag der Spende wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt und zugesandt.
Aufgrund des hohen
Aufkommens ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 2 Monaten nach
Eingang der vollständigen Unterlagen zu rechnen. Wir bitten
diesbezüglich um Ihr Verständnis
Hier als PDF
Machen Sie gerne einen Termin bei uns aus!
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