Nachweis der Blauzungenkrankheit im Landkreis Ammerland
Hobbyhaltung mit 30 Schafen betroffen – Virus für den Menschen ungefährlich
Hannover.
Das ML macht darauf aufmerksam, dass es sich bei der Blauzungenkrankheit um eine Viruserkrankung der Wiederkäuer handelt. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich. Auch ein Verzehr von tierischen Lebensmitteln ist ohne Bedenken möglich. Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine virusbedingte Krankheit, die nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides übertragen wird.
Der Ausbruch in Niedersachsen hat jedoch wirtschaftliche Folgen, denn: Niedersachsen verliert den so genannten Freiheitsstatus für die Blauzungenkrankheit.
Der Handel mit Tieren, die sich möglicherweise mit der Viruskrankheit infizieren können – also Schafe, Rinder, Ziegen und weitere Wiederkäuer – ist in Abhängigkeit vom Gesundheitsstatus am Bestimmungsort derzeit nur unter strengen Auflagen möglich.
- So müssen diese Tiere beim Transport in seuchenfreie Gebiete mit wirksamen Mitteln zur Abwehr von Gnitzen behandelt werden.
- Außerdem müssen sie labordiagnostisch auf eine Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit untersucht werden.
Hintergrund:
Nachdem das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 Anfang September in Schaf haltenden Betrieben in den Niederlanden festgestellt wurde, hatte das Landwirtschaftsministerium (ML) das weitere Verfahren gemeinsam mit den weiteren angrenzenden Bundesländern sowie dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) abgestimmt. Das ML hat daraufhin die kommunalen Veterinärbehörden, Verbände und Tierärzte um erhöhte Aufmerksamkeit bei klinischen Erscheinungen bei Rindern, Schafen und Ziegen, die auf Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit hinweisen können, sowie gegebenenfalls um labordiagnostische Abklärung gebeten.
Spezielle Infos zur Verbringung in die Niederlande:
Blauzungenkrankheit (BT);
hier: Verbringen von empfänglichen Tieren in die Niederlanden
Sehr geehrte Damen und Herren.
Unter https://food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_de?etrans=de haben nun auch die Niederlanden die Bedingungen für das Verbringen von BTV-empfänglichen Tieren in die Niederlanden mit Wirkung vom 27.10.2023 angepasst.
Nach Punkt II. gelten demnach keine Anforderungen an Verbringungen von Rindern, Schafen und Ziegen sowie Kameliden, Zerviden und anderen Huftieren hinsichtlich BTV, Serotyp 3.
Spezielle Infos zur Verbringung in die Belgien:
Blauzungenkrankheit (BT);
hier: Verbringen von empfänglichen Tieren nach
Belgien
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter https://food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_de?etrans=de hat Belgien mit Wirkung vom 27.10.2023 die Bedingungen für das Verbringen von BTV-empfänglichen Tieren nach Belgien angepasst. Unter “Animals independent of age:” wurde einer neuer Spiegelstrich eingefügt : “- No conditions are set for BTV3.”. Demnach gibt es in Bezug auf BTV-3 keine Anforderungen an das Verbringen von empfänglichen Tieren nach Belgien.
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