Was muss ich bei der Reise mit Heimtieren beachten?
Die Festlegung der Bedingungen für die Einreise nach Großbritannien aus der Europäischen Union obliegt nach einem ungeregelten Austritt Großbritanniens dem britischen Gesetzgeber. Hinweise (in englischer Sprache) dazu finden Sie hier. Dort ist dargestellt, dass für die Einreise mit Heimtieren auch nach dem Austritt Großbritanniens ohne Abkommen die Bedingungen weiterhin angewandt werden, die das Unionsrecht für Verbringungen zwischen den Mitgliedstaaten vorsieht. Als Begleitdokument ist demnach ein Heimtierpass mitzuführen, der von einem/einer ermächtigten Tierarzt/Tierärztin in einem Mitgliedstaat ausgestellt wurde und der Angaben zur Identifizierung des Tieres, zu seinem Besitzer und zum Nachweis eines gültigen Impfschutzes gegen die Tollwut enthält. Zudem muss der Pass die Angabe über eine Behandlung gegen Bandwürmer enthalten, deren Datum mindestens 24 Stunden und längstens 120 Stunden vor der Einreise liegt. Weiterhin ist anzuraten, vor der Einreise Erkundigungen zu zulässigen Transportrouten bzw. Transportmitteln einzuholen.
Bei einer Einreise mit Haustieren von Großbritannien in die Europäische Union sollten sich Reisende mit Heimtieren vorsichtshalber darauf einstellen, dass die mitgeführten Heimtiere bei der Rückkehr aus Großbritannien die tiergesundheitlichen Bedingungen für die Einreise aus einem Drittland erfüllen müssen. Welcher Drittlandstatus ("gelistet" oder nicht) Großbritannien dann zukommt, hängt vom Stand des Listungsverfahrens nach Art 13 der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 ab. Ist dieses noch nicht initiiert bzw. abgeschlossen, müssen nach derzeitigem Sachstand formal die Bedingungen für die "Wiedereinreise aus einem nicht gelisteten Drittland" erfüllt werden.
Weitere Informationen zum grenzüberschreitenden Reisen mit Heimtieren finden Sie hier
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