Freitag, 25. Mai 2018
DSGVO in der Tierarztpraxis
Liebe Kunden!
Aufgrund des neuen Datenschutzgesetztes (DSGVO) darf ich Ihre Tiere nicht mehr behandeln!
ES SEI DENN ...
... Sie unterschreiben mir, dass ich Ihre Daten und die von Ihrem Tier auch in meinem PC speichern darf.
Dazu schreibt die Bundestierärztekammer:
Als ergänzende Anwendungsempfehlung legen wir Ihnen nahe: sollte es beim Einholen einer Einwilligung mit dem Tierhalter zu Diskussionen über Sinn und Zweck etc. kommen, dann sehen Sie eher von einer Behandlung ab. Hintergrund ist, dass nach Art. 7 DSGVO die Einwilligung freiwillig erfolgen muss. Diese Freiwilligkeit ist unbedingte Voraussetzung der rechtsverbindlichen Wirkung der Einwilligung, welche unter den vorbenannten Umständen eventuell angezweifelt werden könnte.
Also Datenschutz VOR Tierschutz???
Sind denn alle verrückt geworden?
Sie können sich hier jetzt gerne meine Datenschutzrichtlinien mit voller Transparenz anschauen.
Vor allem können Sie sich gerne die Seite 4 von DIESEM DOKUMENT ausdrucken und zum nächsten Tierarztbesuch bei uns mitbringen.
Das ist leider kein Scherz - ich benötige wirklich von jedem meiner Kunden eine Unterschrift - also bitte nicht diskutieren, einfach nur den Kopf schütteln über den ganzen Irrsinn und unterschreiben ...
Ich hoffe ich kann mich jetzt wieder mehr meinen Patienten widmen und diesem bürokratischen Wahnsinn!
Zum Abschluss noch ein Bild von unserer Katze "Missy" (Artemis) auf Ihrem Lieblingsplatz - damit in diesem Artikel auch noch etwas niedliches und positives steht ...
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