Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Diese Anpassung erfolgt in Form einer Erhöhung des Gebührensatzes um pauschal 12 %.
Nach § 4 der GOT ist eine Unterschreitung des einfachen Gebührensatzes grundsätzlich nicht zulässig (und sogar strafbar).
Daher ist unsere Praxis gehalten, die Preise entsprechend anzupassen.
Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Internet:
- Die neue GOT von 2017 [PDF-Download]
- Der tatsächliche Gesetzestext dazu [PDF-Download]
- Informationen für Tierärzte zur neuen GOT [PDF-Download]
- Informationen für Tierbesitzer zur neuen GOT [PDF-Download]
- Informationen für Tierschutzvereine zur neuen GOT [PDF-Download]
- Eine Stellungnahme von "wir-sind-tierarzt": http://www.wir-sind-tierarzt.de/2017/07/got-erhoehung-2017-ist-in-kraft/
Das ist die erste "Gehaltserhöhung" für Tierärzte seit etwa 10 Jahren!
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