Niedersächsisches Hundegesetz: Start für die Anmeldung im Zentralen Register am Montag
HANNOVER.
Das Niedersächsische Hundegesetz ist
mit den Regelungen zur
Haftpflichtversicherung und zur Kennzeichnung (Chippung) des Hundes
bereits im Juli 2011 in Kraft getreten, die Anmeldung im Zentralen
Register und die Pflicht zum Nachweis der Sachkunde werden jedoch erst
zum 1. Juli 2013 verbindlich.
Jeder Hundehalter muss künftig sein Tier beim
Zentralen Register melden. Die Registrierung wird durch die Kommunale Systemhaus Niedersachen GmbH (KSN)
durchgeführt und ist ab 24. Juni möglich.
Für jede Online-Registrierung werden Kosten in Höhe von 14,50 Euro
(zuz. MwSt.) anfallen. Eine telefonische bzw. schriftliche Anmeldung
kostet 23,50 Euro (zuz. MwSt.). Die Gebühr muss nur einmalig bezahlt
werden und deckt alle Änderungen für den gemeldeten Hund ab.
Alle Neuhundehalter, die sich nach Juli 2011
erstmals einen Hund
angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig
gelten, müssen außerdem eine Sachkundeprüfung ablegen. Die Prüfungen
können ab 1. Juli abgelegt werden.
Auf der Homepage des ML ist eine Liste der bisher anerkannten Prüfer
eingestellt. Die Prüfungsordnung für den theoretischen und den
praktischen Teil wird derzeit vom ML an alle Prüfer verschickt. Beide
Prüfungen werden jeweils ab 40 Euro kosten, die genauen Beträge legen
die jeweiligen Prüfer fest.
Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian
Meyer:
„Mit den umfassenden Regelungen des Hundegesetzes sind wir in Niedersachsen Vorreiter für die effektive Prävention vor Beißattacken und verbessern gleichzeitig den Tierschutz in der Hundehaltung durch die nachzuweisende Sachkunde. Die in dem Gesetz enthaltenen Maßnahmen greifen zielgerecht ineinander und tragen so zu einem sicheren Miteinander von Hund und Mensch bei."
„Mit den umfassenden Regelungen des Hundegesetzes sind wir in Niedersachsen Vorreiter für die effektive Prävention vor Beißattacken und verbessern gleichzeitig den Tierschutz in der Hundehaltung durch die nachzuweisende Sachkunde. Die in dem Gesetz enthaltenen Maßnahmen greifen zielgerecht ineinander und tragen so zu einem sicheren Miteinander von Hund und Mensch bei."
Das Hundegesetz basiert auf einem gemeinsamen
Landtagsbeschluss der
Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP aus dem Jahr 2011 und hat viel
Lob seitens der Wissenschaft aber auch von Hundehalter- und
Tierschutzverbänden bekommen. Denn es setzt vor allem bei der Schulung
des Halters an und verzichtet auf pauschale Rasselisten.
Ausführliche Informationen stehen auf der
Homepage des ML unter www.ml.niedersachsen.de
bereit. Hier finden Interessierte unter anderem einen
Fragen-&-Antworten-Katalog, eine Liste mit Literaturvorschlägen zur
Vorbereitung für den Sachkundenachweis sowie eine Liste mit den derzeit
anerkannten Prüfern.
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